Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 733/2013 vom 28.10.2013

Hartz-IV-Klagen auf Rekordniveau

Im August 2013 sind 63.526 Widersprüche und 13.391 Klagen von Hartz-IV-Empfängern gegen Leistungsbescheide nach dem SGB II (Hartz-IV) eingegangen. Insgesamt waren 196.880 Widersprüche und 200.544 Klagen anhängig. Nach Angaben der Bundesregierung waren über 40 % der Klagen teilweise oder ganz erfolgreich. Die Erfolgsquote bei Widerspruchsverfahren liegt bei 35 %. Am häufigsten wird wegen Miet- und Heizkosten geklagt. Die hohen Zahlen der Klagen und Widersprüche relativiert sich vor dem Hintergrund der rund 29 Mio. Leistungsbescheide, die die Jobcenter pro Jahr verschicken. Gleichwohl zeigt die hohe Zahl der Klagen und Widersprüche, dass es transparenterer und vollzugsfähigerer Regelungen im SGB II bedarf. Insofern ist es zu begrüßen, dass zurzeit eine Arbeitsgruppe an einer Vereinfachung des Leistungsrechts arbeitet. Darüber hinaus muss die Kommunikation zwischen Jobcenter und Leistungsempfängern verbessert werden. Positiv sind auch Initiativen etwa des Berliner Justizsenators zu bewerten, der eine Projektgruppe u.a. aus Sozialrichtern und Mitarbeitern der Jobcenter ins Leben gerufen hat. 

(Quelle: DStGB Aktuell vom 11. Oktober 2013)

 

 

 

Az.: III/2 810-2

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