Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 46/2015 vom 08.12.2014

Handreichung zur IT-Sicherheit

Wachsende Komplexität und Vernetzung der IT-Systeme führen zu einer verstärkten Gefährdung durch Hackerangriffe, deren Anzahl zunimmt und die immer professioneller betrieben werden. Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister in Deutschland (VITAKO) eine Handreichung zur IT-Sicherheit für die Verwaltungen von Städten, Kreisen und Gemeinden erarbeitet.

Die „Handreichung zur Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen“ beschreibt Entwicklung von Informationssicherheits-Leitlinien sowie Wege zu Aufbau und Betrieb kommunaler Managementsysteme der IT-Sicherheit. Sie orientiert sich an deutschlandweiten Standards der Informationssicherheit sowie an der Leitlinie zur Informationssicherheit des IT-Planungsrates. Sie berücksichtigt besonders die spezifischen Bedingungen der kommunalen Praxis.

Der Text wurde im Forum der IT-Sicherheitsbeauftragten von Ländern und Kommunen (IT-SiBe-Forum) von kommunalen Praktiker(inne)n erarbeitet sowie in einer Unterarbeitsgruppe der AG Cybersicherheit der Innenministerkonferenz und der AG infoSic des IT-Planungsrates abgestimmt. Die Handreichung ist im Internet unter http://www.vitako.de/Publikationen/Documents/Handreichung%20IT-Sicherheit%20in%20Kommunalverwaltungen.pdf abrufbar.

Az.: I/3 086-09

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