Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 72/2011 vom 17.01.2011

Handlungsempfehlung "Artenschutz in der Bauleitplanung"

Die für Bauen und Naturschutz zuständigen Ministerien des Landes NRW haben eine gemeinsame Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben herausgegeben. Dieser ist im Intranet für unsere Mitglieder abrufbar unter Fachinfo/Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Städtebau und Wohnungswesen. Hintergrund sind die rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Handlungsempfehlungen wollen Hilfestellung leisten, wie diese gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Baurechts umgesetzt werden können.

Diese Empfehlungen sind selbstverständlich nicht bindend. Dies haben die Ministerien den kommunalen Spitzenverbänden mehrfach gegenüber bestätigt. Gleichwohl dürften diese Empfehlungen regelmäßig sachgerecht sein — maßgeblich ist aber der Einzelfall. Ende 2011 sollen Erfahrungen aus der Praxis mit der Anwendung dieser Handlungsempfehlungen zu einer Weiterentwicklung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Anregungen und Vorschläge dazu ausdrücklich erwünscht. Diese können sowohl den beiden Ministerien als auch der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt werden. Im Übrigen haben die Ministerien die Bezirksregierungen angeregt, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durchzuführen.

Az.: 620-12 be-ko

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