Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 221/2012 vom 20.03.2012

Handlungsbedarf bei Breitband-Versorgung im ländlichen Raum

Eine leistungsfähige Breitbandversorgung für das schnelle Internet ist eine der Grundvoraussetzungen für die Standortattraktivität und die Verbesserung der Lebensqualität. Dies gilt auch besonders für ländliche Räume. Gerade private Haushalte, Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen ländlichen Räumen knüpfen große Erwartungen an die neuen Möglichkeiten der Technik und die Zielsetzung der Bundesregierung zum Ausbau der Breitbandanbindung. Die Breitbandversorgung ländlicher Räume zeigt in Deutschland jedoch einen regional höchst unterschiedlichen Stand.

Die Breitbandstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass bis 2014 75 % der Haushalte mit einer leistungsfähigen Breitbandanbindung von 50 MBit/s und mehr versorgt sein soll. Die flächendeckende Verfügbarkeit entsprechender Bandbreiten soll bis 2018 angestrebt werden. Die Zielsetzung für die flächendeckende Breitbandanbindung ist, dass eine leistungsfähige Breitbandanbindung die Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite von ländlichen Räumen gegenüber Zentren abmildern und den Wohn- bzw. Wirtschaftsstandort spürbar aufwerten kann. Auf diese Weise soll eine weitere Verschärfung regionaler Disparitäten vermieden und der Anspruch auf die Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen realisiert werden.

Eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zeigt, dass Ende 2010 über 93 % der Haushalte auf eine Mindestbandbreite von 20 Mbit/s zurückgreifen kann. Mit Blick auf die Internetanwendungen, die zunehmend Bandbreite voraussetzen, muss die Bandbreite von 2 Mbit/s als nicht ausreichend angesehen werden.

Die aktuelle Bandbreitenversorgung zeigt neben einem ausgeprägten West-Ost-Gefälle auch ein starkes Stadt-Land-Gefälle. Dieses Gefälle wird umso deutlicher, je mehr große Bandbreiten in den Blick genommen. Die günstigste Versorgungssituation liegt demnach in Bremen, Berlin und Hamburg vor. Über 90 % der Haushalte können mit einer Mindestbandbreite von 16 Mbit/s versorgt werden. Sogar über 65 % der Haushalte verfügen über 50 Mbit/s. Demgegenüber waren nur knapp 40 % der Haushalte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit einer Bandbreite von 60 Mbit/s versorgt. Über 50 Mbit/s verfügten in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 2 % aller Haushalte.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzt sich für eine Weiterführung der Breitbandförderung sowie für verbesserte Möglichkeiten einer Inanspruchnahme dieser Förderung ein. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite www.dstgb.de unter dem Schwerpunkt „Mehr Breitband für Deutschland“ erhältlich. Die Studie des BBR enthält eine nach Raumordnungsregionen und verfügbaren Bandbreiten aufgeschlüsseltes Kartenmaterial sowie die Darstellung verschiedener Initiativen zur Breitbandversorgung durch örtliche Initiativen. Die Studie des BBR ist herunterzuladen von der Homepage des DStGB unter dem Schwerpunkt „Ländliche Entwicklung“.

Az.: III 460-44

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