Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 390/1996 vom 05.08.1996

Handel und Verkehrsberuhigung

Im Rahmen des BMBau-Forschungsfeldes "Städtebau und Verkehr" wurde jetzt eine umfangreiche Studie zur Problematik "Handel und Verkehrsberuhigung" von der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung herausgegeben. Auf einer breiten empirischen Basis sind die Zusammenhänge zwischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen und der Entwicklung des Handels untersucht worden. Hierfür wurden sieben Fallbeispiele aus den Städten Arnsberg, Bielefeld, Burgwedel, Essen, Köln und Rosenheim ausgewählt.

Zentrale Untersuchungsfelder der Studie sind das Verhältnis von veränderter Standortqualität und Umsatzentwicklung, die Veränderung des Umfeldes durch die Verkehrsberuhigung, das Verhalten der Autokunden sowie die unterschiedlichen Perspektiven bei der Wahrnehmung des Problems.

Viele Einzelergebnisse dieser vom Planungsbüro Hatzfeld-Junker, Dortmund, bearbeiteten Untersuchung deuten darauf hin, daß ein wesentlicher Teil der Vorbehalte gegenüber verkehrsberuhigenden Maßnahmen zum einen auf eine mangelnde Differenzierung des betrachteten Problems und zum anderen auf eine gewisse "Problemübertragung" zurückzuführen sind. Tatsache ist, daß sich seit Jahren die Entwicklungschancen des traditionellen, inhabergeführten Handelsbetriebs objektiv verringern. Der Strukturwandel im Einzelhandel mit seinen Folgen ist aus einzelbetrieblicher Perspektive häufig nicht zu beeinflussen und auch nur partiell zu durchschauen. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen werden dagegen von den Betrieben konkret greifbar erfahren. Die aus einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung resultierende Verunsicherung führt dann oft zu einer einseitigen Schuldzuweisung an die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

Angesichts der jahrzehntelangen Diskussion um Handel und Verkehrsberuhigung werden Durchsetzbarkeit und Erfolg von autoreduzierenden Verkehrskonzepten davon abhängen, inwieweit betroffene Einzelhändler und ihre Interessenverbände ihre Vorbehalte gegenüber den Konzepten abbauen und langfristig Verhaltensänderungen bei Innenstadtbesuchern zu erzielen sind.

Az.: III/1 N 151-29

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