Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 408/2014 vom 03.06.2014

Handel mit gebrauchter Adobe-Software

Der Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft hat den An- und Verkauf von Adobe-Software wieder aufgenommen. Dies betrifft etwa die Programme „Acrobat 11 Professional“, „Creative Suite 6 Design Standard“ und „Photoshop CS6 Extended“ in einer Gebrauchtversion. Die Preise liegen dabei bis zu 30 Prozent unter dem Neupreis.

UsedSoft hatte den Verkauf von Adobe-Produkten im Jahr 2010 unterbrochen, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Dieser erklärte im Juli 2012 den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig. Darauf aufbauend entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. Ende 2012 (Az. 11 U 68/11), dass das EuGH-Urteil auch bei Einzelplatzlizenzen aus Volumenlizenz-Verträgen von Adobe anzuwenden ist. Es stellte fest, das Aufspaltungsverbot des EuGH beziehe sich nur auf Client Server-Lizenzen. Zusätzlich urteilte das OLG, der Verkäufer dürfe zum Weiterverkauf von Software, die online erworben wurde, einen Datenträger brennen. Weitere Informationen im Internet unter www.usedsoft-shop.com/Adobe/ .

Az.: I/3 087-03

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