Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 143/2024 vom 15.02.2024

Haftpflichtversicherung für Feuerwehr-Fördervereine, Kameradschaftskassen-Vereine und Feuerwehrverbände

Der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF) hat der Geschäftsstelle Informationen zu Fragen rund um die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen der Feuerwehr-Fördervereine, Kameradschaftskassen-Vereine und Feuerwehrverbände übermittelt, die wir gerne mit der vorliegenden Mitteilung weitergeben:

In zunehmender Häufigkeit benötigen Feuerwehr-Fördervereine oder Kameradschaftskassen-Vereine eine Veranstalterhaftpflichtversicherungs-Bestätigung zur Vorlage insbesondere bei Ordnungsämtern bei geplanten öffentlichen Veranstaltungen (Jubiläen, Tage der offenen Tür, Osterfeuer, etc.). Um die bisher übliche Einzelfallbearbeitung sowohl bei der GVV-Kommunalversicherung als auch beim VdF NRW zu vereinfachen, haben wir dafür die folgende Vorgehensweise mit der GVV-Kommunalversicherung vereinbart.

A. Feuerwehrvereine in Städten und Gemeinden, die bei der GVV-Kommunalversicherung
    haftpflichtversichert sind: Die Haftpflichtversicherung der feuerwehrnahen Vereine ist in der
    kommunalen Versicherung inkludiert. Seitens der Kommunalversicherung kann eine entsprechende
    Versicherungsbestätigung eigenständig im GVV-Extranet erstellt und heruntergeladen werden.

B. Feuerwehrvereine in Städten und Gemeinden, die bei einem Kommunalen Schadenausgleich (mit Sitz
    in Bochum oder Hannover) haftpflichtversichert sind: Die Haftpflichtversicherung der feuerwehrnahen
    Vereine wurde zwischen GVV Kommunalversicherung und VdF NRW vereinbart. Feuerwehrvereine
    aus solchen Kommunen wenden sich, sofern eine Veranstalterhaftpflichtversicherungs-Bestätigung
    benötigt wird, mit ihrem Anliegen an info@vdf.nrw.

Bei Kreisfeuerwehrverbänden gilt bzgl. der Haftpflichtversicherung der Kreise Selbiges, in der Regel oben unter Buchstabe A.

Diese Information dient der Verfahrensvereinfachung, so dass eine Kontaktaufnahme mit der VdF-NRW-Geschäftsstelle aus den Feuerwehren, deren Kommunen bei der GVV-Kommunalversicherung haftpflichtversichert sind, diesbezüglich entfallen kann.

Damit gilt im Ergebnis weiterhin: Für NRW-landesweit keine Veranstaltung eines Feuerwehr-Fördervereins, Kameradschaftskassen-Vereins oder Feuerwehrverbandes muss eine Haftpflicht- oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, solange die entsprechende kommunale Ebene eine Haftpflichtversicherung bei der GVV-Kommunalversicherung, dem Kommunalen Schadenausgleich (Sitz Bochum) oder dem Kommunalen Schadenausgleich (Sitz Hannover) unterhält. Diese landesweit einheitliche Lösung hat der VdF NRW mit der GVV-Kommunalversicherung erarbeitet; sie gilt seit 2013.

Az.: 15.1.10-002/004

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