Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 196/2023 vom 22.03.2023

Härtefallhilfe für Unternehmen in NRW

Energieintensive kleine und mittlere Unternehmen können seit dem 21. März 2023 einen Antrag auf Härtefallhilfe für die erste Stufe (Abschlagserstattung 2022) bei der NRW.Bank stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Beantragung für Härtefälle der zweiten Stufe (Aufstockung der Preisbremsen) und der dritten Stufe (Nicht-leitungsgebundene Energieträger) möglich sein.

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land NRW energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität (Vervierfachung) und einem Hauptsitz in NRW.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:

Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW

Richtlinie

Az.: 30.0.4-001/003

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