Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 39/2021 vom 25.01.2021

Hälftige Übernahme der Elternbeiträge für Januar 2021

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit weiterer Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen im Rahmen seiner 74. Sitzung am 21.01.2021 die erforderliche Einwilligung zur hälftigen Übernahme der im Monat Januar 2021 entfallenden Elternbeiträge erteilt.

In die Maßnahme sind sowohl die Kindertageseinrichtungen als auch die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote an den Schulen (Offene Ganztagsschule, Randzeitenbetreuung und ähnliches) einbezogen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den auf die Beiträge verzichtenden kommunalen Selbstverwaltungsträgern insgesamt 43 Millionen Euro zur hälftigen Kompensation ihrer Einnahmeausfälle zur Verfügung. Die entsprechenden Vorlagen des Landesministeriums der Finanzen sind unter https://is.gd/JY0axZ (Kindertageseinrichtungen: Vorlage 17/4497) und https://is.gd/md0tnH (außerunterrichtliche Betreuungsangebote: 17/4498) abrufbar.

Az.: 42.18-007/001

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