Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 399/2012 vom 18.07.2012

Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert seit langem die (Wieder-)Einführung gestaffelter fiktiver Realsteuerhebesätze im GFG. Nur mit gestaffelten fiktiven Realsteuerhebesätzen lässt sich das Hebesatzpotential in den Kommunen und die fiktive Steuerkraft ausgewogen abbilden. Außerdem fordert der Verband die Abkehr von dem alleinigen Parameter "Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II" zur Ermittlung des Soziallastenansatzes. Zuletzt in der Diskussion über das GFG 2011 im Sommer letzten Jahres konnten wir erreichen, dass die Landesregierung zugesagt hat, beide Punkte im Rahmen eines vom Land in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs überprüfen zu lassen.

Am 09.02.2012 hat ein Gespräch auf Arbeitsebene im Ministerium für Inneres und Kommunales stattgefunden, um die Fragestellungen an den Gutachter mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Erwartungsgemäß hat der Landkreistag darauf bestanden, auch seine Forderung zur Schaffung einer neuen Teilschlüsselmasse für die Sozialaufgaben bei den Kreisen und kreisfreien Städten und die Verortung des Soziallastenansatzes bei den Kreisen mit zum Gegenstand des Gutachtens zu machen. Das MIK NRW hatte bereits im vergangenen Jahr dem Landkreistag gegenüber signalisiert, auch diese Punkte gutachterlich klären zu lassen. Anlass war die Vorlage des Gutachtens von Junkernheinrich/Micosatt "Kreise im Finanzausgleich der Länder — eine finanzwissenschaftliche Untersuchung am Beispiel Nordrhein-Westfalens".

Das MIK NRW hat uns jetzt darüber informiert, dass der Gutachtenauftrag an die Gesellschaft zur Förderung der finanzwissenschaftlichen Forschung e.V. des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität Köln (FiFo Köln) erteilt worden ist. Am 18.07.2012 hat im MIK NRW das Auftaktgespräch mit dem Gutachter stattgefunden, der nun unverzüglich mit der Arbeit beginnen wird. Wesentliche Inhalte bzw. Fragestellungen des Gutachtens sind wie folgt formuliert:

  • die bisherige Bildung von drei Teilschlüsselmassen für Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufgabenbestands in den einzelnen Teilschlüsselbereichen, ggf. deren Auswirkung auf die Umlagegestaltungen von Kreisen und Landschaftsverbänden sowie deren Wirkungen für die betroffenen Gebietskörperschaften,
  • die Ausschließlichkeit des Indikators „Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“ für die Ermittlung des Soziallastenansatzes, seine regressionsanalytisch fortgeschriebene Gewichtung und die Tatsache, dass der Soziallastenansatz ausschließlich bei den Gemeinden berücksichtigt wird,
  • die Beibehaltung jeweils einheitlicher fiktiver Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zur Ermittlung der normierten Einnahmekraft. 

Das Gutachten ist gemäß der Leistungsbeschreibung innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung fertig zu stellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Das MIK NRW geht davon aus, dass das Gutachten bis Ende Januar 2013 vorliegen wird. Die Ergebnisse des Gutachtens werden dann Grundlage der Diskussion über das GFG 2014 sein. Über die weiteren Entwicklungen wird der StGB NRW laufend berichten.

Az.: 902-01/10

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