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StGB NRW-Mitteilung 128/2002 vom 05.03.2002

Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechtes

Die Bundesregierung bereitet sich auf eine zweite Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, die für die kommende Legislaturperiode geplant ist. Ein dafür in Auftrag gegebenes umfangreiches Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts ist ihr im November 2001 übergeben worden. Das BMI hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um grundsätzliche Problemstellungen des Datenschutzrechts vorbereitend für eine umfassende Datenschutzrechtsreform wissenschaftlich zu beleuchten.

Nach Auskunft der Bundesregierung geht es darum, den Datenschutz effektiver zu gestalten, die Datenschutzregelungen zu vereinfachen und einen angemessenen Ausgleich zwischen Risiken und Chancen der bei der Datenverarbeitung eingesetzten neuen Technologien zu erreichen. Ziel sei eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts. Es sollen Anreize geschaffen werden, damit Datenverarbeiter selbständig effektive Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes ergreifen. Vorgesehen ist auch eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen allgemeinem Datenschutzrecht und den etwa 100 Gesetzen mit bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften allein im Bereich des Bundes. Das BMI kündigte eine umfassende Abstimmung zwischen Bund und Ländern an, um den Gleichklang von Bundes- und Landesrecht erhalten zu können.

Quelle: DStGB Aktuell 0502 vom 31.01.2002

Az.: I/2 038-02-0

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