Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 452/2012 vom 07.08.2012

Gutachten zu kommunalen Abstandsempfehlungen für Störfallbetriebe

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten „Erarbeitung und Formulierung von Festsetzungsvorschlägen für die Umsetzung der Abstandsempfehlungen für Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG bilden, nach den Vorgaben des BauGB und der BauNVO“ veröffentlicht.

Die KAS hat ihren Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung in schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung — Umsetzung § 50 BImSchG“ im November 2010 in einer zweiten überarbeiteten Fassung verabschiedet (KAS-Leitfaden).

Im Zusammenhang mit der Erstellung der überarbeiteten Fassung dieses KAS-Leitfadens hat sich die Frage ergeben, auf welche Weise die Vorgaben des § 50 S. 1 BImSchG auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung umgesetzt werden können. Insbesondere geht es dabei um Festsetzungsmöglichkeiten für eine Feingliederung von Baugebieten in Bebauungsplänen. Dabei soll sowohl der Fall Berücksichtigung finden, dass neue Gewerbe- oder Industriegebiete für die Ansiedlung von Anlagen, die einen Betriebsbereich bilden, festgesetzt werden, als auch die Ausweisung von neuen Wohngebieten oder anderen schutzbedürftigen Gebieten in der Nähe von bestehenden Betriebsbereichen erfolgt.

Das nunmehr vorgelegte Gutachten stellt neben rechtlichen Überlegungen verschiedene Festsetzungsmöglichkeiten für die planerische Feinsteuerung in GE- oder GI-Gebieten, aber auch für die Feinsteuerung von schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft von Betriebsbereichen vor. Anhand von konkreten Festsetzungsbeispielen wird die kommunale (Fein-)Steuerung dargestellt.

Das Gutachten kann im Internet unter der Adresse www.kas-bmu.de kostenfrei abgerufen werden. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat das Gutachten zwischenzeitlich ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen und auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Az.: II gr-ko

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