Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 368/2007 vom 15.05.2007

Güteüberwachung von Baumaterialien im Straßenbau

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weist mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2007 darauf hin, dass es seine Zuständigkeit für die Listenführung von güteüberwachten Zulieferfirmen im Straßenverkehr an die Länder zurück gibt.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2006 vom 29. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung (TL G SoB-StB 04) veröffentlicht. Darin wurde eine bundeseinheitliche Listenführung für die Güteüberwachung von Gesteinkörnungen im Straßenbau eingeführt. Die Straßenbauverwaltungen wurden gehalten, die güteüberwachten Lieferwerke und deren Erzeugnisse zu veröffentlichten.

Die Güteüberwachung ist eine freiwillige Leistung der Lieferfirmen. Bis jetzt kann festgestellt werden, dass es keine Akzeptanz für eine bundeseinheitliche Listenführung gibt, weshalb das Allgemeine Rundschreiben 2/2006 aufgehoben und die Listenführung für güteüberwachte Baustoffgemische in die Zuständigkeit der Länder zurück gegeben wird. Im Rahmen einer angestrebten länderübergreifenden Information wird die Bundesanstalt für Straßenwesen die für die Listenführung zuständigen Ansprechpartner in den Ländern auf ihren Internetseiten veröffentlichen.

Az.: III 640-27

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