Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 756/2005 vom 29.09.2005

Grundsicherung im Jahr 2004

Ende 2004 erhielten in NRW rund 81 000 ältere Menschen (ab 65 Jahre) Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik aus Anlass des "internationalen Tags der älteren Menschen" am 1. Oktober mitteilt, sind Frauen (57 600 Unterstützte, 71,2 Prozent) weitaus häufiger auf die bedarfsorientierte Grundsicherung angewiesen als Männer (23 300; 28,8 Prozent).

Außer an ältere Menschen wurde die bedarfsorientierte Grundsicherung auch an 46 300 Personen zwischen 18 und 64 Jahre gezahlt, denen es aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich war, ihren Lebensunterhalt durch eigene Einkünfte bzw. eine Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Insgesamt erhielten damit 2004 rund 127 300 Personen in NRW eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Dies waren über 21 000 Personen mehr als im Vorjahr. Diese Steigerung um 19,9 Prozent ist u. a. auf einen Bearbeitungsstau im ersten Jahr der Einführung der Hilfe und auf die erst 2004 erfolgte vollständige Umstellung der ab 65-jährigen Sozialhilfeempfänger zurückzuführen.

Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger betrug
62,7 Prozent (etwa 79 800 Unterstützte). Rund 24 500 Hilfeempfängerinnen und -empfänger hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Insgesamt beliefen sich die reinen Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung auf rund 489 Millionen Euro. Der durchschnittliche Nettoanspruch pro Person lag bei monatlich 314 Euro.

Az.: III 879

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