Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 90/2001 vom 05.02.2001

Grundschulempfehlung geändert

In den Mitteilungen vom 20. Dezember 2000 (lfd. Nr. 738/2000) hat die Geschäftsstelle berichtet, daß eine Grundschulempfehlung geplant ist. Mit der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gem. § 26 b Schulverwaltungsgesetz vom 14.12.2000 ist durch Artikel 1 die Verordnung über den Bildungsbereich in der Grundschule (AO-GS) geändert worden.

Danach erhält § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 AO-GS folgende Fassung:

"Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint;"

§ 12 Abs. 4 Satz 1 AO-GS erhält folgende Fassung:

"Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 für eine Schule der von ihnen gewählten Schulform an."

Nach § 12 Abs. 4 AO-GS wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:

"Die weiterführende Schule lädt die Erziehungsberechtigten zu einem verbindlichen Beratungsgespräch ein, wenn diese von der Empfehlung gemäß Absatz 3 abweichen."

Az.: IV/2-211-31

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