Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 686/2001 vom 20.11.2001

Grundlagenbescheide der Finanzämter

Im Anschluß an die Informationen aus den Mitteilungsnotizen Nr. 526/2001, 605/2001 und 638/2001 möchten wir nachfolgend über die Reaktion des Finanzministeriums auf unser erneutes Schreiben in dieser Angelegenheit vom 12.10.2001 informieren. Mit Schreiben vom 30.10.2001 teilt das Finanzministerium folgendes mit:

"Gerne komme ich noch einmal auf Ihr Anliegen zurück. Mein Schreiben vom 13.9.2001 hat offenbar leider zu Mißverständnissen geführt. Nach meinem Dafürhalten ist ihm keineswegs die pauschale Behauptung zu entnehmen, Zurechnungsfortschreibungen erfolgten "immer" erst im Folgejahr; vielmehr bin ich lediglich auf "Grundstücksübertragungen kurz vor einem Jahreswechsel" eingegangen. Diese Fälle werden die Finanzämter wegen des notwendigen Zeitbedarfs für die Zurechnungsfortschreibung häufig erst im Folgejahr bearbeiten können. Insofern bin ich nach wie vor der Auffassung, daß es im Rahmen der Euroumstellung nicht zu einer völlig neuen Problematik gekommen ist.

Ihrem Wunsch entsprechend habe ich erneut geprüft, ob die Daten zu einem früheren Zeitpunkt übertragen werden können. Leider ist dies nicht machbar. Die Finanzämter sorgen jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, daß zum 1.12.2001 alle Fälle maschinell verarbeitet werden. Die Erstellung von "Listen" ist nicht möglich. Das gesamte Verfahren ist auf eine maschinelle Verarbeitung ausgerichtet. Die Finanzämter haben kein Personal, um mit großem Aufwand Listen durch manuelle Anschreibungen zu erstellen, zumal die Daten ohnehin Anfang Dezember 2001 maschinell zur Verfügung stehen. Mit den üblichen Abläufen dürfte einer Vielzahl von Gemeinden damit die Erteilung zutreffender Grundsteuerbescheide für das Jahr 2002 möglich sein. Andernfalls können die Kommunen aus diesen Daten selbst die von Ihnen angeregten Listen über Fortschreibungsfälle fertigen.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der Termin vom 1.12.2001 mit dem Innenministerium abgestimmt worden ist (vgl. gemeinsamer Runderlaß des Innenministeriums und meines Hauses vom 1.8.2001, SMBI. NRW. S. 1050). Im Rahmen dieses Abstimmungsverfahrens hätte die von Ihnen geschilderte Problematik eingebracht und angemessen berücksichtigt werden können."

Die Geschäftsstelle stellt fest, daß eine befriedigende allgemeine Lösung des Problems nicht gefunden werden konnte. Die Städte und Gemeinden sollten daher ggf. von sich aus Kontakt mit dem für sie zuständigen Finanzamt aufnehmen, um abzuklären, ob es doch noch die Möglichkeit eines rechtzeitigen Datenabgleichs gibt.

Az.: IV/1 931-00

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