Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 605/2001 vom 05.10.2001

Grundlagenbescheide der Finanzämter

In der Mitteilungsnotiz Nr. 526/2001 vom 05.09.2001 hatte die Geschäftsstelle über Probleme bei der Erhebung von Grundsteuern berichtet, die infolge ausbleibender Grundlagenbescheide der Finanzämter entstehen. Der Städte- und Gemeindebund hatte das Finanzministerium in dieser Angelegenheit angeschrieben. Auf dieses Schreiben ist nunmehr die nachfolgend wiedergegebene Antwort eingegangen:

"Mit Ihrem Schreiben weisen Sie auf ein mir bekanntes Problem der Euroumstellung hin. Allerdings halte ich den von Ihnen angedeuteten finanziellen Schaden für überzogen. Auch ohne Euroumstellung kommt es regelmäßig bei Grundstücksübertragungen kurz vor einem Jahreswechsel zu ähnlichen Verzögerungen, da die Zurechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer erst im Folgejahr erfolgt. Dies ist eine Folge der gesetzlich geregelten Vereinfachung, Fortschreibungen nur auf den Beginn eines Jahres durchzuführen.

Folglich kommt es im Ergebnis zu keiner völlig neuen Problematik.

Grundsteuermessbeträge auf den hier in Rede stehenden 01.01.2002 müssen statt auf DM erstmals auf EURO lauten. Da die Finanzverwaltung den Kommunen die Datensätze zur Erhebung der Grundsteuer seit Jahren automatisiert zur Verfügung stellt, müssen im Rahmen der Euroumstellung neue Datensätze definiert und programmiert werden. In einem gemeinsamen Runderlass des Finanzministeriums und Innenministeriums NRW vom 01.08.2001 wird geregelt, dass die neuen Datensätze - und damit die Zurechnungsfortschreibungen auf den 01.01.2002 - ab dem 01.12.2001 dem Kommunalbereich geliefert werden. (Der Erlass liegt der Redaktion für das Ministerialblatt NRW vor, die Veröffentlichung hat sich aus von mir nicht beeinflussbaren Gründen verzögert und ist jetzt für das MBl. Nr. 51 S. 1050 vorgesehen.)

Der erstmalige Liefertermin 01.12.2001 wurde bewusst gewählt, weil einerseits mit der Programmierung erst begonnen werden konnte, nachdem die immer komplexer werdenden rechtliche Fragen auf Bundesebene abgestimmt waren. Andererseits soll die zeitnah vor der generellen Euroeinführung liegende Terminwahl den Kommunen die erforderlichen Anpassungen zur Erteilung der Grundsteuerbescheide ermöglichen. Die von Ihnen genannte fehlende Eingabemöglichkeit der Kommunen ab Anfang Dezember ist für mich neu und entzieht sich meinen Möglichkeiten einer Einflussnahme."

Aufgrund dieser Antwort ist nach Einschätzung der Geschäftsstelle nicht damit zu rechnen, daß dem unbefriedigenden Zustand abgeholfen wird.

Az.: IV/1 931-00

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