Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 468/2017 vom 21.08.2017

Grund- und Gewerbesteueraufkommen 2016 bundesweit 8,2 Prozent höher

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2016 mit rund 63,8 Mrd. Euro die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Dies entspricht gegenüber 2015 einer Steigerung um 4,8 Mrd. Euro bzw. 8,2 Prozent.

Maßgeblich an dieser Steigerung war mit 50,1 Mrd. Euro (+ 9,5 Prozent) die Gewerbesteuer beteiligt. In allen Bundesländern lag das Gewerbesteueraufkommen über dem Niveau des Vorjahres. Dabei sind teilweise auch Einmal-Effekte bei den Anstiegen gegenüber größeren Gewerbesteuerrückzahlungen in der Vergangenheit zu berücksichtigen. Anzumerken ist zudem, dass die Steuermehreinnahmen der Gemeinden auch vor dem Hintergrund der sehr stark ansteigenden Sozialausgaben zu sehen sind, was das Gesamtbild relativiert.

Weitere kommunale Haushaltsrisiken sind der kommunale Investitionsrückstand von 126 Mrd. Euro sowie das Risiko steigender Zinslasten in Anbetracht der nach wie vor hohen kommunalen Kassenkredite von rund 47 Mrd. Euro. Die positiven und zu begrüßenden Zahlen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden müssen zudem mit Blick darauf gesehen werden, dass es dennoch eine sehr große Zahl von Kommunen in Deutschland gibt, die von einem Haushaltsausgleich nach wie vor sehr weit entfernt sind, sondern im Gegenteil in einer desaströsen Finanzsituation stecken.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A betrugen 2016 insgesamt 0,4 Mrd. Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig mehr (+ 0,1 Prozent). Über die Grundsteuer B nahmen die Gemeinden im Jahr 2016 insgesamt 13,3 Mrd. Euro ein und damit 3,4 Prozent mehr als 2015.

Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B waren — entgegen einigen Presseberichten — weitgehend konstant und wurden nur moderat angehoben. Im Jahr 2016 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 400 Prozent und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verzeichnen für 2016 Hebesätze von durchschnittlich 452 Prozent.

Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 332 Prozent. Für die nordrhein-westfälischen Kommunen sind hier 277 Prozent zu verzeichnen. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2015 bundesweit deutlich um 9 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2015 bei 464 Prozent. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden liegen in 2016 durchschnittlich bei 557 Prozent.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich in der Fachserie 14, Reihe 10.1 "Realsteuervergleich 2016" und in der Gemeinschaftsveröffentlichung "Hebesätze der Realsteuern im Jahr 2016", die auf den Internetseiten von Destatis im Bereich Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Öffentliche Finanzen & Steuern sowie im StGB NRW-Mitgliederbereich unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Realsteuerhebesätze zur Verfügung stehen.

Az.: 41.6.1.2-001/002 mu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search