Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 392/2006 vom 10.05.2006

Gründungsberatung durch STARTERCENTER NRW

Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen sollen schneller, effizienter und unkomplizierter werden. In Zukunft soll die Gründungsberatung einschließlich der Unterstützung bei den wichtigsten Formalitäten aus einer Hand und an einem Ort in den so genannten STARTERCENTERN NRW erfolgen. Mühselige und langwierige Wege sollen damit für die Gründer vereinfacht und verkürzt werden. Diese STARTERCENTER sind Teil einer umfassenden Qualitätsoffensive, mit der die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Wirtschaftsförderer die Gründungsberatung in NRW spürbar verbessern wollen.

Dabei wird in den Regionen entschieden, wo und wie viele STARTERCENTER benötigt werden. In den Regionen, die STARTERCENTER einrichten, werden diese zukünftig das Eingangsportal für alle Gründerinnen und Gründer zu den Beratungsleistungen der regionalen Go!-Netzwerke sein. Auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, technologieorientierte Gründungen, Gründungen durch Frauen oder Migranten werden dort Unterstützung finden.

In den STARTERCENTERN soll zukünftig die betriebswirtschaftliche Gründungsberatung Hand in Hand gehen mit einer Beratung zu den erforderlichen Gründungsformalitäten. Damit sollen frühzeitig Fehlplanungen und kostenintensive Fehlinvestitionen vermieden werden. Gründer und Gründerinnen sollen zum frühest möglichen Zeitpunkt mit einem "Fahrplan" ausgestattet werden, der vom Notartermin bis zur Beantragung von einer Nutzungsänderung beim Bauamt alle Gründungsschritte umfasst.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die "Reduzierung des Papierkriegs": Derzeit müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in 20 verschiedenen Fragebögen beantworten. Dabei müssen oft genug immer wieder die gleichen bzw. leicht variierenden Daten u. a. für die Finanzverwaltung, die Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaften, die Agentur für Arbeit und für eine Vielzahl von Behörden und Einrichtungen angegeben und erfasst werden.

Abhilfe soll hier eine neu entwickelte Software (Formularcenter) in den STARTERCENTERN schaffen, die zur Zeit bei den Handwerkskammern Düsseldorf und Münster sowie bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen erprobt wird. Mit dieser Software können Gründer unter fachkundiger Anleitung einen erheblichen Teil des Formularkriegs deutlich vereinfacht erledigen. Sie geben dazu ihre Daten, abgestimmt auf das individuelle Gründungsvorhaben, in ein so genanntes Metaformular ein. Anschließend werden alle erforderlichen Formulare erstellt. In Planung ist, diese zukünftig auf elektronischem Wege an die beteiligten Behörden zu versenden. Mindestens ebenso wichtig: Mit dem Aufbau der Formularcenter sollen die Formulare zugleich verschlankt und vereinfacht werden.

Handwerkskammern, kommunale Wirtschaftsförderer und die IHKn haben in einer gemeinsamen Vereinbarung der Anforderungen für die STARTERCENTER festgelegt. Das Recht, den Titel STARTERCENTER NRW zu führen, hängt in Zukunft von einer erfolgreichen Zertifizierung ab, die eine vergleichbare Qualität und Leistung auf hohem Niveau im ganzen Land sicherstellt. Ein landesweiter Partnerausschuss (Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer und NRW-Wirtschaftsministerium) entscheidet über die Vergabe des Gütesiegels "STARTERCENTER NRW".

Az.: III 450 - 30

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