Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 155/2008 vom 31.01.2008

Gründung der "Partnerschaften Deutschland Gesellschaft"

Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2007 zur „weiteren Entwicklung des ÖPP-Marktes in Deutschland“ die Gründung der „Partnerschaften Deutschland Gesellschaft“ (PDG) beschlossen. Die PDG soll private ÖPP-Beratungsleistungen für die öffentliche Hand anbieten. In der gleichzeitigen Beratungstätigkeit und Durchführung von Grundlagenarbeit liegt aus kommunaler Sicht ein Interessenkonflikt. Es bestehen deshalb Zweifel an der Neutralität der Beratung. Die Bundesregierung erwartet, dass eine kompetente Frühphasenberatung durch die PDG im Ergebnis zu mehr wirtschaftlichen ÖPP-Projekten führen wird. Die Gründung der PDG soll im ersten Halbjahr 2008 erfolgen.

Zwar betont die Bundesregierung in ihrem Konzept die Neutralität der Beratungsleistungen durch die PDG-Mitarbeiter, jedoch ist aus Sicht des DStGB nach wie vor offen, wie diese Neutralität zuverlässig sichergestellt werden soll.

Nachfolgend wird die Position des Bundesministeriums für Finanzen, das für die Ausarbeitung der PDG-Konzeption federführend war, zur Kenntnis geben.

Anliegen der PDG:

Mit der PDG sollen der Investitionstätigkeit zur Verbesserung der Infrastruktur ein starker Impuls gegeben und die von der PPP-Task Forces des Bundes gestarteten erfolgreichen Initiativen weiter entwickelt werden, heißt es.

Seitens der öffentlichen Hand bestehe Beratungsbedarf bei der Durchführung von ÖPP-Projekten. Schwerpunktmäßig soll sich die BTG auf die frühen Projektphasen konzentrieren, in denen sich in aller Regel abschließend entscheidet, ob ein Beschaffungsvorhaben als ÖPP durchgeführt wird oder nicht. Es sei zu erwarten, dass eine kompetente Frühphasenberatung durch die PDG im Ergebnis zu mehr wirtschaftlichen Projekten führen wird. Auch sollen die Erfahrungen aus der Projektarbeit in die Grundsatzarbeiten einfließen.

In der PDG soll Know how der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft zusammengefasst werden und „damit der Marktverbreiterung von ÖPP ein neuer starker Impuls gegeben“ werden. Die gemeinsame Beteiligung von öffentlicher Hand und Privaten an einer Gesellschaft sei notwendig, um der öffentlichen Hand eine an ihren Interessen geleitete Beratung zu gewährleisten, schreibt das BMF.

Durch eine hohe Qualität bei der Durchführung von Grundsatzarbeiten sowie bei der konkreten Projektberatung soll die PDG Maßstäbe setzen, an denen sich andere Marktteilnehmer orientieren. In der Beratungstätigkeit der PDG sieht die Bundesregierung ein Instrument, um marktgängige Produkte im Bereich der Grundlagenarbeiten zu entwickeln.

Es sei auf Grund der Gesamtkonzeption zu erwarten, dass durch die PDG die Zahl der konkreten Projekte gesteigert und die Rahmenbedingungen für ÖPP durch Bearbeitung allgemeiner, sektorübergreifender Fragestellungen und des entsprechenden Wissenstransfers verbessert werden.

Ausgestaltung der PDG:

Im Jahr 2008 soll die PDG als Aktiengesellschaft mit 50,1%iger Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand und 49,9%iger Beteiligung der Privatwirtschaft gegründet werden.

Auf der öffentlichen Seite sollen sich Bund und möglichst viele Länder, eventuell auch einzelne interessierte Kommunen, die Beteiligung teilen, während auf der privatwirtschaftlichen Seite die ÖPP anbietenden Branchen mit ihren ÖPP interessierten Unternehmen über eine ebenfalls zu gründende Beteiligungsgesellschaft hinzutreten. Dabei müssten Interessenverquickungen ausgeschlossen sein, heißt es im Konzept.

Zwar besteht keine Gewinnerzielungsabsicht bei der PDG, gleichwohl aber soll nach einer Anlaufphase die wirtschaftliche Eigenständigkeit der PDG auf Grund ihrer marktüblichen Honorareinnahmen gegeben sein.

Vergabe von Beratungsleistungen:

Vergaberechtlich ist eine integrierte Ausschreibung vorgesehen. Danach soll zunächst die PDG mit der öffentlichen Hand eine Rahmenvereinbarung abschließen. Diese Rahmenvereinbarung soll dann Teil eines Ausschreibungsverfahrens zur Gewinnung der privaten Beteiligung sein. Auf der Basis der Rahmenvereinbarung können dann die öffentlichen Auftraggeber die PDG ohne weitere Ausschreibung direkt beauftragen. Kommunen könnten der Rahmenvereinbarung beitreten und so die Leistungen der PDG in Anspruch nehmen, heißt es. Das Konzept der integrierten Ausschreibung werde von der Europäischen Kommission unterstützt, sei jedoch noch nicht durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes abgesichert. Insofern sieht das BMF ein verbleibendes vergaberechtliches Risiko.

Die Beauftragung der Gesellschaft durch die öffentliche Hand auf Basis einer mit der PDG abzuschließenden Rahmenvereinbarung würde auf freiwilliger Basis zu marktüblichen Honoraren erfolgen.

Neutralität der Beratungsleistungen:

Die Beratung selbst soll objektiv, unabhängig und schnell erfolgen und sich am Interesse der Marktteilnehmer in allen Sektoren orientieren, heißt es im Konzept. Für kleinere ÖPP-Projekte könnte die PDG vereinfachte und standardisierte Verfahrensweisen entwickeln, um die Transaktionskosten zu senken und gleichzeitig eine Beteiligung mittelständiger Unternehmen am ÖPP-Marktsegment zu fördern.

Die Empfehlungen für oder gegen die ÖPP-Variante eines Vorhabens dürfen nicht interessengeleitet sein. Vorgeschlagene Projekte seien ergebnisoffen zu prüfen, von unwirtschaftlichen und ungeeigneten ÖPP-Projekten sei abzuraten.

Die Mitarbeiter der PDG sollen zur Hälfte aus dem öffentlichen und aus dem privaten Sektor kommen: Dabei dürfen die Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft in keiner arbeitsrechtlichen Beziehung mit ÖPP-Anbietern (d.h. privaten Gesellschaftern der BTG) stehen.

Belange und Beratungsinteressen der Kommunen können - ebenso wie Angebotsbelange des Mittelstandes - durch Beiräte der PDG eingebunden werden, heißt es im Konzept.

Az.: IV/1 904-04/1

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