Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 453/2016 vom 08.06.2016

Gründerpreis NRW 2016 ausgelobt

Das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK loben auch in diesem Jahr den GRÜNDERPREIS NRW aus. Für besonders erfolgreiche und innovative Geschäftsideen gibt es insgesamt 20.000 Euro Preisgeld. Bewerben können sich Unternehmen, die in den Jahren 2011 bis 2014 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden.

Auch Unternehmensnachfolgen und Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrern sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen, egal ob Voll- oder Nebenerwerbsgründungen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Die Bewerbungsphase beginnt am 6. Juni und endet am 12. August 2016.

Die Sieger ermittelt eine Fachjury unter Vorsitz von Prof. Dr. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Auswahlkriterien sind der wirtschaftliche Erfolg und die Neuheit der Geschäftsidee. Auch die Unternehmensphilosophie ist ausschlaggebend. So fließen Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme ökologischer Verantwortung und soziales oder gesellschaftliches Engagement in die Bewertung mit ein. 

Die Preisgelder (1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro) stiftet die NRW.BANK. Der Preis wird am 4. November 2016 in Köln im Rahmen des GRÜNDERGIPFEL NRW 2016 verliehen. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.de .

Az.: 30.0.4-001/001

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