Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 504/2003 vom 03.06.2003

Grünbuch zur Daseinsvorsorge

In unseren Mitteilungen 3/2003, lfd. Nr. 181, hatten wir über den Stand der Arbeiten der EU-Kommission über die Vorlage eines Grünbuchs zu den Leistungen der Daseinsvorsorge informiert. Am 21.05.2003 hat die EU-Kommission nunmehr das Grünbuch zu den Leistungen der Daseinsvorsorge vorgelegt. Das Grünbuch ist im Intranet unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Daseinsvorsorge" unter dem Titel "Grünbuch zu den Leistungen der Daseinsvorsorge (PDF)" abrufbar.

Nach eigenen Angaben möchte die Kommission eine eingehende Diskussion eröffnen, wie die Europäische Union dafür sorgen kann, dass den Verbrauchern und Unternehmen in Europa Leistungen der Daseinsvorsorge von hoher Qualität geboten werden. Im Mittelpunkt des Grünbuchs stehen weiter die Machbarkeit und der mögliche Nutzen einer Rahmenrichtlinie zum Thema Daseinsvorsorge. Allerdings sind vorher nach Auffassung der Kommission zahlreiche komplizierte Fragen, u. a. im Hinblick auf die möglichen Ziele, dem Geltungsbereich und den Inhalt einer solchen Richtlinie sowie ihr Verhältnis zu sektorspezifischen Rechtsvorschriften (z.B. Gas- und Stromversorgung, Verkehrssektor, Postdienste, elektronische Kommunikation), die bereits in Kraft sind, zu klären. Diese Fragen müssen nach Einschätzung der Kommission noch weiter überdacht und diskutiert werden. Eine solche Diskussion soll das Grünbuch anregen. Generell ist die starke Tendenz der Kommission zu erkennen, weitere Bereiche der Daseinsvorsorge für den Wettbewerb zu öffnen und mehr Regelungen auf europäischer Ebene zu treffen.

Die Europäische Kommission hebt deutlich hervor, dass nach ihrer Auffassung die bisherige Liberalisierung im Bereich der Leistungen der Daseinsvorsorge zu erheblichen Vorteilen für die Verbraucher, den Binnen- und den Arbeitsmarkt geführt haben. Negative Auswirkungen auf die Qualität und Versorgungssicherheit dieser Dienstleistungen seien nicht zu verzeichnen. Grundsätzlich sei es aber notwendig, die derzeitigen Rahmenbedingungen zu erläutern, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen und gemeinsame allgemeine Normen zu definieren, die auf EU-Ebene einzuhalten bzw. zu erarbeiten sind (vgl. Ziffer 12, Seite 6).

Das Grünbuch listet für die Diskussion insgesamt 30 Fragen auf. Diese betreffen z. B. mögliche weitere Maßnahmen der Gemeinschaft zu den Grundsätzen, die in einen eventuell zu schaffenden Rechtsrahmen Eingang finden können. Außerdem werden Fragen zu weiteren Maßnahmen zur Schaffung größerer Rechtssicherheit und zur Definition verantwortungsvollen Regierens bezogen auf Organisation, Regulierung, Finanzierung und Bewertung der Leistungen der Daseinsvorsorge gestellt.

Wie bereits im Vorfeld befürchtet, wird durch das Grünbuch eine Diskussion begonnen, deren Ziel aus Sicht der Europäischen Kommission eine Verlagerung von Kompetenzen im Bereich der Daseinsvorsorge auf die EU-Ebene sein soll. Überlegungen für weitere Liberalisierung, Maßnahmen zur Bewertung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie Maßnahmen des Verbraucherschutzes dienen diesem Ziel.

Die Kommission hat alle Beteiligten aufgefordert, sich zu den in dem Grünbuch genannten Fragen bis zum 15.09.2003 zu äußern. Die Kommission beabsichtigt, im Herbst u. a. aus den eingegangenen Beiträgen Schlussfolgerungen zu ziehen und dann ggf. konkrete Folgeinitiativen vorzuschlagen.

Die Geschäftsstelle ist über den Deutschen Städte- und Gemeindebund in den Diskussionsprozess eingebunden. Über das Weitere werden wir berichten.

Az.: IV/3 970-08

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