Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 277/2013 vom 08.04.2013

Grünbuch der EU-Kommission „Klima- und Energiepolitik bis 2030“

Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“ verabschiedet. Die Hauptziele sind die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Sicherung der Energieversorgung und die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch ein kosteneffizientes Konzept auf der Grundlage von Spitzentechnologie. Veröffentlicht wurde auch ein Fortschrittsbericht der Mitgliedstaaten über die bis 2020 gesetzten Zielvorgaben im Bereich der erneuerbaren Energien und eine konsultative Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa. Mit der Vorstellung des Grünbuchs wurde gleichzeitig eine öffentliche Konsultation bis zum 2. Juli 2013 eingeleitet.

Grünbuch „EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030“

Die Europäische Kommission stellt mit dem am 27. März 2013 verabschiedeten Grünbuch einen klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030 vor. Der Rahmen beruht auf den Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit dem Rahmen 2020 gewonnen wurden und soll Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem wird der längerfristigen Perspektive Rechnung getragen, die die Kommission 2011 in dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, dem Energiefahrplan 2050 und dem Weißbuch Verkehr dargelegt hat. Zu den wichtigsten Veränderungen seit der Aufstellung der Ziele für das Jahr 2020 gehören wirtschaftliche Veränderungen, neue technologische Entwicklungen, die zur Erschließung neuer Arten von Energie geführt haben, Preisentwicklungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschung.

Mit dem neuen Rahmen soll Planungssicherheit und ein vermindertes regulatorisches Risiko für Investoren geschaffen und die erforderlichen finanziellen Mittel mobilisiert werden, um die Fortschritte in Richtung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und eines sicheren Energiesystems zu unterstützen. Darüber hinaus soll damit das Anspruchsniveau der EU für die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes bis 2030 im Vorfeld eines neuen internationalen Klimaschutzübereinkommens im Jahr 2015 festgelegt werden.

Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“

Außerdem nahm die Europäische Kommission einen Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer Zielvorgaben bis 2020 auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien (EE) sowie Berichte über die Nachhaltigkeit der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe an. Aus dem Bericht geht hervor, dass der derzeitige Politikrahmen mit rechtsverbindlichen Zielvorgaben für Erneuerbare Energien für ein starkes Wachstum des Sektors der Erneuerbaren Energien bis 2010 gesorgt hat, sodass in der EU ein EE-Anteil von 12,7 % erreicht wurde. Damit weitere Fortschritte erzielt und die Ziele für 2020 verwirklicht werden können, sind weitere Anstrengungen erforderlich. Besondere Anstrengungen sind nötig, um den Investoren Sicherheit zu geben, den Verwaltungsaufwand zu verringern und für mehr Planungsklarheit zu sorgen.

Mitteilung über CO2-Abscheidung und -Speicherung

Schließlich veröffentlichte die Kommission auch eine konsultative Mitteilung über die Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa, die eine Debatte über die Optionen anstoßen sollte, die bestehen, um die zeitige Entwicklung dieser Technologie sicherzustellen. In der Mitteilung werden die Hemmnisse erörtert, die verhindert haben, dass sich die CCS in dem 2007 prognostizierten Tempo entwickelt. Solange beispielsweise die Preise im EU-Emissionshandelssystem deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen liegen, gibt es für Unternehmer keinen Grund, in CCS zu investieren. Eingegangen wird auch auf die Optionen für die weitere Förderung frühzeitiger Demonstration und Nutzung von CCS. Insoweit werden um Meinungsäußerungen zur Rolle von CCS in Europa gebeten.

Weiteres Verfahren

Mit dem Grünbuch und der „CCS-Mitteilung“ wird eine Konsultation eingeleitet, die am 2. Juli 2013 endet und den Mitgliedstaaten, anderen EU-Institutionen und Stakeholdern Gelegenheit zur Stellungnahme über z.B. die Art und die Höhe potenzieller Klima- und Energieziele für 2030, aber auch zu anderen wichtigen Aspekten der europäischen Energiepolitik mit Blick auf 2030 gibt. Die Beiträge und Stellungnahmen der Konsultation fließen bei der Ausarbeitung konkreter Vorschläge der Kommission am Politikrahmen bis 2030 ein, der voraussichtlich Ende 2013 vorgelegt wird.

Das Grünbuch „EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030“, der Fortschrittsbericht „Erneuerbare Energien“ und die Mitteilung zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie weitere Informationen sind im Internet über die Pressemitteilung der EU-Kommission unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-272_de.htm abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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