Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 181/2003 vom 06.02.2003

Grünbuch Daseinsvorsorge

In unseren Mitteilungen 12/2002, lfd. Nr. 734 hatten wir über erste Gespräche zum „Grünbuch Daseinsvorsorge“ informiert. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass der Europäische Rat in Kopenhagen eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur Prüfung einer Rahmenrichtlinie über Leistungen der Daseinsvorsorge zur Kenntnis genommen hat. In dieser Mitteilung (KOM(2002) 689 endgültig vom 4. Dezember 2002) legt die Kommission dar, dass sie zunächst ein Grünbuch zum Thema Daseinsvorsorge vorlegen wird, auf dessen Grundlage und Diskussionsergebnissen gegebenenfalls ein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie erarbeitet werden soll. Die Mitteilung enthält zu dem Grünbuch keine neuen Informationen. Im Europäischen Parlament ist der durch die Kommission eingeschlagene Weg, zunächst ein Grünbuch zu erarbeiten, auf Kritik gestoßen.

Mit ihrer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Stand der Prüfung der Zweckmäßigkeit eines Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie über Leistungen der Daseinsvorsorge kommt die Europäische Kommission einer Aufforderung des Europäischen Rates nach, die dieser auf seiner Sitzung im März 2002 in Barcelona an die Kommission gerichtet hat. Sie legt in dieser Mitteilung dar, dass im Mittelpunkt des Grünbuchs die Machbarkeit und der mögliche Nutzen einer Rahmenrichtlinie zum Thema Daseinsvorsorge stehen wird. Allerdings sind vorher nach Auffassung der Kommission zahlreiche komplizierte Fragen, u. a. im Hinblick auf die möglichen Ziele, den Geltungsbereich und den Inhalt einer solchen Richtlinie sowie im Hinblick auf ihr Verhältnis zu sektorspezifischen Rechtsvorschriften, die bereits in Kraft sind, zu klären. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass schon bisher durch die verschiedenen Interessengruppen die unterschiedlichsten Ansichten und Erwartungen an eine solche Rahmenrichtlinie vertreten werden. Die Kommission hält deshalb eine umfassende Debatte und Konsultation auf europäischer Ebene für sinnvoll und notwendig. Sie hat daher nicht bereits den Entwurf einer Rahmenrichtlinie, sondern zunächst die Erarbeitung eines Grünbuchs, das als Diskussionsgrundlage dienen soll, vorangetrieben.

Die Kommission beabsichtigt, das Grünbuch noch im ersten Quartal des Jahres 2003 zu veröffentlichen. Nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung auf der Grundlage des Grünbuchs will die Kommission ihre Prüfung abschließen und ihre Schlussfolgerungen bis zum Sommer 2003 - gegebenenfalls zusammen mit konkreten Initiativen und Legislativvorschlägen - vorlegen.

Die Erklärung der Kommission, zunächst ein Grünbuch zur Daseinsvorsorge zu erstellen, statt einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zu beschließen, stieß in allen Fraktionen des Europäischen Parlaments auf Kritik. Insbesondere wird befürchtet, dass die wesentlichen Punkte in der Daseinsvorsorge-Debatte zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten unter Ausschluss des Europäischen Parlaments ausgehandelt werden.

Az.: IV/3 970-08

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