Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 82/2010 vom 17.02.2010

Grenzpreise für Konzessionsabgaben im Jahr 2010

Das Statistische Bundesamt hat die Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2010 bekannt gegeben. Der Grenzpreis Strom beträgt 9,06 Cent, der Grenzpreis Gas 4,23 Cent.

1. Grenzpreis Strom

Der Grenzpreis Strom für das Jahr 2010 beträgt 9,07 Cent/kWh. Maßgeblich ist hierbei der statistisch ermittelte Durchschnittserlös für das Jahr 2008.

Der Grenzpreis betrifft Lieferungen an Sondervertragskunden. Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung bestimmte Grenzpreise unterschreitet.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden. Er dient den Gemeinden und den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben.

Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen, enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Mit 9,07 Cent je Kilowattstunde lag der Grenzpreis im Jahr 2008 5,8% über dem des Jahres 2007. Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an die privaten Haushalte belief sich 2008 auf 16,54 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 2,7% gegenüber 2007. Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich auf 11,53%. Das ist ein Plus von 5,5% gegenüber 2007.

2. Grenzpreis Gas

Der Grenzpreis Gas beträgt 4,23 Cent/kWh. Maßgeblich ist hierbei ebenfalls der statistisch ermittelte Durchschnittserlös für das Jahr 2008. Der Grenzpreis von 4,23 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2008 ist gegenüber dem Jahr 2007, in dem er noch 3,7 Cent je Kilowattstunde betrug, um 15,3% gestiegen.

Bei der Abgabe an private Haushalte erlösten die Versorgungsunternehmen im Jahr 2008 im Durchschnitt 5,69 Cent je Kilowattstunde und damit 9,4% mehr als im Jahr 2007. Der Durchschnittserlös aus der Gasabgabe an die Industrie belief sich 2008 auf 3,36 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus gegenüber 2007 um 21,3%.

Für die Berechnung des Grenzpreises beim Gas ist § 2 Abs. 5 KAV maßgeblich. Danach gilt: Bei Gasversorgungsunternehmen, die vor 1992 keine Sonderkunden versorgt haben, ist als Basis der Durchschnittserlös aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher gemäß amtlicher Statistik im Jahr der Aufnahme der Versorgung von Sonderkunden maßgebend. Bei den übrigen Gasversorgungsunternehmen ist die Basis für die Berechnung des Grenzpreises laut Konzessionsabgabenverordnung 1,5 Cent/kWh.

Das Statistische Bundesamt weist - wie in den Jahren zuvor - darauf hin, dass die genannten Werte vorläufig sind.

 

 

 

Az.: II/3 811-00/1

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