Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 68/2009 vom 15.01.2009

Grenzpreise für Konzessionsabgaben im Jahr 2009

Das Statistische Bundesamt hat die Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2009 bekannt gegeben.

1. Grenzpreis Strom

Der Grenzpreis Strom für das Jahr 2009 beträgt 8,57 Cent/kWh. Maßgeblich ist hierbei der statistisch ermittelte Durchschnittserlös für das Jahr 2007.

Der Grenzpreis betrifft Lieferungen an Sondervertragskunden. Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung bestimmte Grenzpreise unterschreitet.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden. Er dient den Gemeinden und den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben.

Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen, enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Mit 8,57 Cent je Kilowattstunde lag der Grenzpreis im Jahr 2007 6,9 % über dem des Jahres 2006. Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an die privaten Haushalte belief sich 2007 auf 16,11 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 4,9 % gegenüber 2006.

2. Grenzpreis Gas

Der Grenzpreis Gas beträgt 3,7 Cent/kWh. Maßgeblich ist hierbei ebenfalls der statistisch ermittelte Durchschnittserlös für das Jahr 2007.

Für die Berechnung des Grenzpreises beim Gas ist § 2 Abs. 5 KAV maßgeblich. Danach gilt: Bei Gasversorgungsunternehmen, die vor 1992 keine Sonderkunden versorgt haben, ist als Basis der Durchschnittserlös aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher gemäß amtlicher Statistik im Jahr der Aufnahme der Versorgung von Sonderkunden maßgebend. Bei den übrigen Gasversorgungsunternehmen ist die Basis für die Berechnung des Grenzpreises laut Konzessionsabgabenverordnung 1,5 Cent/kWh.

Der Grenzpreis für Gas in Höhe von 3,7 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2007 ist gegenüber 2006, in dem er noch 3,8 Cent je Kilowattstunde betrug, um 2,6 % gesunken.

Das Statistische Bundesamt weist - wie in den Jahren zuvor - darauf hin, dass die genannten Werte vorläufig sind.

Az.: II/3 811-00/3

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