Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 522/2020 vom 13.07.2020

Green Deal: EU-Kommission investiert 1 Mrd. Euro in saubere Energieprojekte

Die Europäische Kommission hat am 03. Juni 2020 aufgerufen, Vorschläge für Energieprojekte einzureichen. Diese sollen über den neuen Innovationsfonds der EU gefördert werden. Im Rahmen dieses ersten Aufrufs stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung, bis 2030 sollen es sogar rund 10 Mrd. Euro sein. Der Innovationsfonds speist sich über Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandels. Er unterstützt die Technologieentwicklung unter anderem in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung. Anträge können bis zum 29. Oktober 2020 über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Aus Gesprächen mit Vertretern der EU zeichnet sich allerdings ab, dass der „Green Deal“ der Kommission auch zu Veränderungen des Beihilferechts führen könnte.

Die EU plant, 1 Mrd. Euro in vielversprechende, marktreife Projekte zu investieren, bspw. in sauberen Wasserstoff oder andere CO2-arme Lösungen für energieintensive Industriezweige wie die Stahl-, Zement- und Chemieindustrie. Auch sollen laut EU-Vertretern die Energiespeicherung, Netzlösungen sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung unterstützt werden. Ein weiteres Ziel der Kommission ist es, mit Großinvestitionen dazu beizutragen, der EU-Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen und einen grünen Aufschwung anzustoßen, der Europa bis 2050 zur Klimaneutralität führt.

Für den Zeitraum 2020-2030 werden durch den Innovationsfonds rund 10 Mrd. Euro aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems bereitgestellt - zusätzlich zu den nicht ausgezahlten Einnahmen aus dem Vorläuferprogramm des Innovationsfonds, dem NER-300-Programm.

Im Zuge der ersten Aufforderung werden Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. Euro für Großvorhaben im Bereich der sauberen Technologien vergeben, um ihnen bei der Überwindung von Risiken im Zusammenhang mit der Vermarktung und der Demonstration im großen Maßstab zu helfen. Diese Unterstützung wird dazu beitragen, dass es neue Technologien auf den Markt schaffen. Für vielversprechende Projekte, die noch nicht marktreif sind, werden separate Mittel von 8 Mio. Euro für die Unterstützung der Projektentwicklung reserviert.

Die Mittel können in Verbindung mit anderen öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten wie staatlichen Beihilfen oder anderen EU-Förderprogrammen verwendet werden. Die Projekte werden anhand ihres Potenzials zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ihres Innovationspotenzials, ihrer finanziellen und technischen Reife sowie ihres Expansionspotenzials und ihrer Kosteneffizienz bewertet.

Auf dem EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal gibt es weitere Einzelheiten zum Verfahren.

Mit dem Innovationsfonds sollen die richtigen finanziellen Anreize für Unternehmen und Behörden geschaffen werden, schon heute in die nächste Generation CO2-armer Technik zu investieren. Außerdem sollen die EU-Unternehmen von den Vorteilen der Vorreiterrolle profitieren, um im Technologiebereich weltweit führend zu werden.

Die Verwaltung des Innovationsfonds übernimmt die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA). Die Europäische Investitionsbank unterstützt vielversprechende Projekte, die ihre vollständige Anwendungsreife noch nicht erreicht haben.

Weitere Information unter :

https://ec.europa.eu

https://ec.europa.eu/clima/policies/innovation-fund_de

https://ec.europa.eu/inea/en/innovation-fund

Es ist zu begrüßen, dass Einnahmen aus EU-Emissionshandel zweckdienlich für grüne Energieprojekte eingesetzt werden und für die Förderung von Zukunftstechnologien eingesetzt werden sollen. Es werden ausdrücklich auch Projekte unterhalb eines Volumens 7,5 Mio. Euro gesucht. Für den Fall, dass Projekte technisch komplex sind, bietet es sich an, zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit von Kommunen und kommunalen Unternehmen bzw. Regionalversorgern möglich ist. Regelmäßig dürften entsprechende Projekte vor allem von größeren Versorgern bzw. Konsortien und fachlich umsetzbar sein.

In der vergangen Woche haben die kommunalen Spitzenverbände mit Vertretern der EU auch ein Gespräch zum „Green Deal“ der EU-Kommission geführt. Hier informierte die EU- Kommission die kommunalen Vertreter über die anstehende Diskussion innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb und die Gespräche mit den Verantwortlichen für den „Green Deal" im Arbeitsbereich des EU-Vizepräsidenten Timmermans. Offenbar will die EU Kommission auch die Beihilfepolitik als eines ihrer wichtigsten Werkzeuge stärker auf die Bedingungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eichen. So könnte die Genehmigung der Beihilfe künftig von der Nachhaltigkeit ihrer Ziele abhängig sein. Das könnte der EU-Beihilfepolitik eine andere Richtung geben.

Az.: 28.6.1-004/002 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search