Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 86/2003 vom 16.01.2003

Graffiti-Bekämpfung

In unseren Mitteilungen Nr. 4/2003 hatten wir bereits auf einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Graffiti-Unwesen hingewiesen. Nunmehr hat der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Graffiti-Unwesen beschlossen und beim Bundestag eingebracht (BR-Drs. 914/02). Danach soll derjenige strafbar sein, der „das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert“. Nach diesem Gesetzentwurf kommt es daher nicht darauf an, ob eine Substanzverletzung der Sache gegeben ist und wie Dritte die Veränderung der Sache beurteilen. Der Tatbestand wäre auch dann erfüllt, wenn die Veränderungen dem ästhetischem Empfinden eines Beobachters unter Umständen mehr entgegenkommt als die ursprüngliche Gestaltung. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang der Gesetzgebungsvorhaben zur Graffiti-Bekämpfung berichten.


Az.: I/2 101-50

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