Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 635/2001 vom 20.10.2001

"Graffiti-Alphabet" - Faltblatt der Stadt Münster

Um der steigenden Zahl von Graffiti im Stadtgebiet zu begegnen, hat das Ordnungsamt der Stadt Münster jetzt ein Faltblatt herausgegeben, mit dem es Eltern, Jugendliche, Aktive in der Jugendarbeit, Hausbesitzer und andere Interessierte über die Folgen des Sprayens informiert. Der Titel lautet "Graffiti - Der Ärger ist vorprogrammiert".

Von A wie Ansprechpartner bis Z wie mögliche Zuschüsse reicht das Graffiti-Alphabet. Viele Betroffene wissen nicht, dass auf die zumeist jugendlichen Sprayer im Ernstfall hohe Kosten zukommen können, die zum Teil noch über Jahrzehnte eingetrieben werden können. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen illegalen Sprayens finden sich ebenso in dem Faltblatt wie Hinweise zur Reinigung der Fassaden, ob nun eigenhändig oder durch Fachleute. Für weitergehende Fragen werden zu allen Punkten die passenden Ansprechpartner genannt, ob bei Stadtverwaltung, Polizei oder Maler-Lackierer-Innung. Viele finden sich in der Ordnungspartnerschaft Graffiti wieder, um in Münster die Zahl der Graffitis - Schmierereien zu reduzieren.

Ansprechpartner für weitere Fragen: Achim Schreiber, Ordnungsamt der Stadt Münster, Berliner Platz 8, 48127 Münster, Tel.: 0251/492-3223, Fax: 0251/492-7749, E-Mail: SchreibA@stadt-muenster.de.

Az.: I/2 101-50

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