Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 573/2017 vom 25.08.2017

Gleichzeitige Durchführung von Bundestagswahl und Bürgerentscheid

Das NRW-Ministerium des Inneren hat einen neuen Erlass zur gleichzeitigen Durchführung von Bundestagswahl und Bürgerentscheid mit Stimmabgabe an der Abstimmungsurne herausgeben. Die Geschäftsstelle hatte sich aufgrund vermehrter Anfragen aus der Mitgliedschaft an das Ministerium gewandt, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. 

Dabei hält das Ministerium in dem Erlass fest, dass eine gleichzeitige Durchführung eines Bürgerentscheids und der Bundestagswahl dann zulässig ist, wenn das Thema des Bürgerentscheids die Wahlentscheidung der Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl inhaltlich nicht beeinflussen kann. Für Wahlberechtigte muss erkennbar sein, dass die vorrangige Bundestagswahl und der nachrangige Bürgerentscheid voneinander getrennt sind und zwischen ihnen auch kein Abhängigkeitsverhältnis bzgl. einer Teilnahme besteht.
Der umfassende Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebots unter Rubrik Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht, Personal und Organisation/ Wahlrecht abrufbar.

Az.: 10.1.2-002/001

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