Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 99/2003 vom 14.01.2003

GFG 2003 - Investive Schlüsselzuweisungen

Mit Schreiben vom 29.11.2003 hatte sich der StGB NRW an den Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie den Finanzminister und den Innenminister gewandt und Kritik an der Ausweisung investiver Schlüsselzuweisungen und der in diesem Zusammenhang fast vollständigen Streichung der Investitionspauschalen geäußert. Auch die Kürzungen bei der Kurortehilfe waren Gegenstand des Schreibens.

In einem Antwortschreiben vom 30. Dezember 2002 hat der Innenminister Dr. Behrens nunmehr auch namens des Ministerpräsidenten und des Finanzministers zu diesem Schreiben Stellung genommen. Im Wesentlichen wird ausgeführt, dass die Ausweisung investiver Schlüsselzuweisungen keinen Systembruch innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs darstelle und die Maßnahme allein unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit erfolgte. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November sei eine Absenkung des Ansatzes für die konsumtiv zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen um rd. 304 Mio. € unumgänglich geworden. Unter Berücksichtigung der systemimmanenten, aber sehr hohen Negativabrechnung des Jahres 2001, die in 2003 verrechnet wird, hätten die schlüsselzuweisungsberechtigten Kommunen in 2002 insgesamt fast 1,1 Mrd. € (-17,7 %) weniger an Zuweisungen für die ohnehin kritischen Verwaltungshaushalte in ihren Kassen; und das, obwohl alle Kommunen zusätzlich auch erhebliche Einnahmeverluste bei ihren eigenen Steuereinnahmen zu verkraften haben.

Um in diesen finanz- und haushaltswirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten dem originären Zweck des Finanzausgleichs Rechnung zu tragen, steuerschwachen Kommunen zu Lasten steuerstarker Kommunen zu helfen, habe sich der Gesetzgeber entschlossen, im Haushaltsjahr 2003 die bisher finanzkraftunabhängig verteilten Mittel der Investitionspauschale bis auf den für die Abrechnung des Jahres 2001 notwendigen Betrag aufzulösen und den verbleibenden Betrag den Schlüsselzuweisungen in Form investiver Mittel zuzuschlagen. Diese investiv ausgewiesenen Schlüsselzuweisungen würden zwar – wie die Investitionspauschalen – den Vermögenshaushalten zufließen, kämen aber entsprechend dem Schlüsselzuweisungsberechnungssystem den "ärmeren" Kommunen stärker als den "reicheren" Kommunen zugute und schlössen abundante Gemeinden in 2003 gänzlich von der Zuweisung aus.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes hatte insbesondere auch kritisiert, dass die Maßnahme zu ungerechtfertigten Umverteilungseffekten vom kreisangehörigen in den kreisfreien Raum führt. Diese Einschätzung teilt der Innenminister nicht und führt aus, dass das Ziel der Verteilungsgerechtigkeit bei der Aufteilung der noch verfügbaren Mittel im Steuerverbund nur zu erreichen sei, wenn ausnahmsweise – und wenn möglich einmalig – bisher finanzkraftunabhängige Zuweisungen nach den Kriterien des Schlüsselzuweisungsberechnungssystems verteilt würden.

Das Antwortschreiben ist im Intranet-Angebot des Verbandes unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Kommunaler Finanzausgleich, GFG 2003, Sonstiges unter der Überschrift "Ausweisung investiver Schlüsselzuweisungen – Schreiben IM vom Dezember 2002" abrufbar. Der Verband wird die Problematik der Ausweisung investiver Schlüsselzuweisungen weiter kritisch verfolgen und die Mitgliedstädte und –gemeinden entsprechend auf dem Laufenden halten.

Az.: IV/1 902-01/1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search