Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 529/2001 vom 05.09.2001

GFG 2002 und Schulpauschale

Nach Auskunft des Innenministeriums vom 21. August 2001 müssen die Mittel aus der neuen Schulpauschale im Vermögenshaushalt veranschlagt werden. Da aber diese Mittel nach unstreitiger Auffassung aller Beteiligten, insbesondere auch des Finanz- und Innenministeriums, auch für Sanierungsvorhaben eingesetzt werden sollen, ist es zulässig, die hierfür erforderlichen Beträge vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt rückzuführen. Einzelheiten werden in einem Erlaß des Innenministeriums NRW noch festgelegt. Dies soll spätestens Anfang September erfolgen.

Für die Frage, in welchem Umfang Mittel aus der Pauschale für Sanierungsausgaben, d.h. konsumtive Ausgaben, verwendet werden dürfen, ist eine Gesamt- und nicht eine gemeindescharfe Betrachtung maßgebend. Entscheidend ist also nicht das Ausgabeverhalten einer, sondern der Gesamtheit aller Gemeinden. Seitens des Innenministeriums und des Finanzministeriums ist in allen den Verhandlungen zugesichert worden, daß die Aufsichtsbehörden großzügig verfahren werden. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich im übrigen aus der Tatsache, daß in die neue Schulpauschale auch Mittel einfließen, die, wie z.B. die Mittel für die Medienausstattung (§ 18 GFG 2001), bisher vollständig im Verwaltungshaushalt der Gemeinden etatisiert worden sind.

Az.: IV/1-902-08/1

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