Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 791/2004 vom 19.10.2004

GEZ-Gebühren für Computer II

Für Computer, die ans Internet angeschlossen sind, sind ab dem 01.01.2007 GEZ -Gebühren zu zahlen (vgl. StGB NRW-Mitteilung 713/2004). Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am 08.10.2004. Jedoch gilt zum einen bei gewerblich genutzten PC's die Einschränkung, dass nicht pro Computer, sondern pro Gebäude, in dem sich zumindest ein entsprechender Rechner befindet, die Gebühr fällig wird. Außderm wird das Privileg eingeräumt, mit schon für Radio bzw. Fernseher gezahlten Gebühren auch die Internet-PC's abzudecken. Sobald nähere Details für die Verwaltungen bekannt werden, wird die Geschäftsstelle berichten. Vermutlich werden die genannten Regelungen auch für die öffentliche Hand gelten.

Az.: G/3-1 805-01

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