Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 626/1999 vom 20.09.1999

Gewerbesteuerzerlegung bei Telekommunikationsträgern

Nachdem die Gewerbesteuerzerlegung der Deutschen Telekom AG nunmehr grundsätzlich feststeht, hat sich die Frage ergeben, ob die für die Deutsche Telekom AG entwickelten Zerlegungskriterien nicht auch bei anderen Telekommunikations-Anbietern analog Anwendung finden müßten. Dies allerdings würde voraussetzen, daß diese wie die Deutsche Telekom AG eine mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne des § 30 Gewerbesteuergesetz betreiben. Dies dürfte nach Einschätzung der Geschäftsstelle in aller Regel nicht der Fall sein, da lediglich die Deutsche Telekom AG als Post-Nachfolgeunternehmen über ein flächendeckend physikalisch vernetztes Betriebsgeflecht verfügt.

Auf Anfrage teilte das Finanzministerium NW mit, daß dort keine weiteren aktuell anhängigen Gewerbesteuerzerlegungsverfahren bekannt sind, die mit dem Verfahren der Deutschen Telekom AG vergleichbar sind.

Az.: IV/1-932-01

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