Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 457/2001 vom 05.08.2001

Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit

Die Kommunen der alten Länder tragen über die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" bei. Die Gemeinden sind bundesdurchschnittlich mit 40 v.H. an den Schuldendienstleistungen der Länder beteiligt. Dieser Finanzierungsbeitrag wird zur Hälfte – somit in Höhe von 20 v.H. – durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage erbracht.

Für das Jahr 2002 sieht ein Entwurf einer Verordnung vor, den Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuer Umlage nach § 6 Absatz 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz um 8 v.H.-Punkte zu erhöhen.

Durch die vorgesehene Verordnung soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz für das Jahr 2002 in Anpassung an die für 2002 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer um 8 v.H.-Punkte erhöht werden. Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung vom Mai 2001 für das Jahr 2002.

Az.: IV-932-03

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