Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 11/2001 vom 05.01.2001

Gewerbesteuerumlage 2001 für Fonds "Deutsche Einheit"

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.12.2000 die Verordnung des BMF zur Festsetzung des Vervielfältigers für die Gewerbesteuerumlage für den Fonds "Deutsche Einheit" für das Jahr 2001 verabschiedet. Der Vervielfältiger für die entsprechende Gewerbesteuerumlage wird danach entsprechend dem Ländervorschlag von 11 auf 8 Punkte reduziert. Damit reduziert sich insgesamt die Gewerbesteuerumlage von 94 auf 91 Punkte. Wir dürfen insoweit auf den Schnellbrief Nr. 60 vom 11. Oktober 2000 sowie auf den Schnellbrief Nr. 73 vom 12. Dezember 2000 verweisen, in dem noch einmal die Zusammensetzung der Gewerbesteuerumlage 2001 insgesamt dargestellt ist.

Entsprechend dem "dualistischen" Finanzierungsprinzip der Einheitslasten werden die Kommunen an den Einheitslasten der Länder entsprechend ihrer Steuerkraft bundesdurchschnittlich mit 40 % (in NRW im Jahre 2001: 43,5 v.H.) beteiligt. Dieser Finanzierungsbeitrag wird hälftig über eine jährlich neu festzusetzende spezielle Gewerbesteuerumlage sowie über reduzierte Schlüsselzuweisungen erbracht. Diejenigen Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten, erbringen im Rahmen des Solidarbeitragsgesetzes ihren Finanzierungsanteil (Solidarbeitrag) über die erhöhte Gewerbesteuerumlage und zusätzlich zu erbringende Ausgleichsbeträge.

Az.: IV-932-03

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