Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 324/2016 vom 18.05.2016

Gewerbesteuerliche Kürzungsoption für Unternehmen der Wohnungswirtschaft

In seiner Stellungnahme zum Investmentsteuerreformgesetz vom 22.04.2016 hat der Bundesrat in Ziffer 27 eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes angeregt, die eine Erweiterung der gewerbesteuerlichen Kürzungsoption für Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Bereich der Erzeugung und Lieferung von Strom vorsieht. Durch eine Änderung des § 9 Nr. 1 GewStG sollen der Verkauf von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an Mieter und die Einspeisung in öffentliche Netze als kürzungsunschädliche Tätigkeiten erfasst werden. Dies hätte zur Folge, dass sich Wohnungsunternehmen künftig als Energieversorgungsunternehmen betätigen dürften, ohne dass dies zu einer Versagung des erweiterten Kürzungsprivilegs für das Kerngeschäft führen würde.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen haben sich schriftlich an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gewendet und sich gegen das Vorhaben des Bundesrates ausgesprochen. Das Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände  steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Gewerbesteuer > Stellungnahmen / Rechtsprechung etc. zur Verfügung.

Az.: 41.6.2.1 mu

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