Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 204/2016 vom 07.03.2016

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Einkaufs von Reisevorleistung

Mit einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2016 hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung beim Reisevorleistungseinkauf und das dazu ergangene Urteil des Finanzgerichts Münster vom 04.02.2016, über das mit Mitteilungsbeitrag Nr. 130 vom 11.02.2016 berichtet wurde, Stellung genommen. Aus der Stellungnahme wird deutlich, dass der Finanzminister mit einer Revisionseinlegung und einer endgültigen Klärung der Rechtsfrage erst durch den Bundesfinanzhof rechnet.

Außerdem werden Überlegungen für eine Änderung der Rechtslage angestellt, die zuvor bereits gemeinsam mit den Ländern Bayern und Hessen im Bundesrat vorgestellt wurden und auf eine Entlastung der Reiseveranstalter von den durch die Hinzurechnung seit 2008 ausgelösten zusätzlichen Gewerbesteuern abzielen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Antrag bislang nicht unterstützt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will sich jedoch weiter entsprechend einsetzen.

Die Vorlage (LT-Vorlage 16/3754) vom 26.02.2016 kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Gewerbesteuer > Stellungnahmen / Rechtsprechung etc. abgerufen werden.

Az.: 41.6.2.1

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