Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 491/2002 vom 05.08.2002

Gewerbeabfallverordnung ab 1.1.2003

Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchsabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) ist im Bundesgesetzblatt vom 24. Juni 2002 verkündet worden (BGBl. I 2002, S. 1938 ff.). Nach § 12 tritt die Gewerbeabfallverordnung am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Vor diesem Hintergrund wird die Gewerbeabfallverordnung zum 01.01.2003 in Kraft treten.

Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, daß im Rahmen der Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2003 es sich empfiehlt, auch im Hinblick auf die in § 7 der Gewerbeabfallverordnung vorgesehene Pflicht-Restmülltonne für Abfallbesitzer/-erzeuger, die keine privaten Haushaltungen sind (z.B. Industrie- und Gewerbebetriebe), die Kalkulation der Abfallgebühren so vorzunehmen, als wenn es die Gewerbeabfallverordnung zum 01.01.2003 nicht geben würde. Mit dieser Verfahrensweise kann sichergestellt werden, daß es im Kalkulationsjahr 2003 nicht zu etwaigen Kostenunterdeckungen im Rahmen der Gebührenkalkulation kommt, weil die Anzahl und/oder Größe der Pflicht-Restmülltonnen zu hoch angesetzt worden sind.

Im übrigen ist durch das Umweltministerium NRW unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der privaten Entsorgungswirtschaft eine Arbeitsgruppe gebildet worden, in welcher Maßgaben für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden sollen. Erste Arbeitsergebnisse werden für den Spät-Herbst 2002 erwartet.

Az.: II/2 31-02 qu/g

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