Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 270/1996 vom 05.06.1996

Gesundheitsziele für Nordrhein-Westfalen

Die 4. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen hat am 9.6.1995 nach intensiven Diskussionen die "Zehn vorrangigen Gesundheitsziele für Nordrhein-Westfalen" verabschiedet. Die Gesundheitsziele sollen dazu beitragen

- Gesundheitspolitik zu strukturieren und die Verzahnung mit anderen Politikfeldern zu gewährleisten,

- Prioritäten für die Entwicklung langfristiger Perspektiven in der Gesundheitspolitik zu fördern,

- eine verbesserte Effizienzkontrolle eingesetzter Ressourcen zu ermöglichen und

- ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Partner für die Zielrichtung von Gesundheitspolitik als Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.

Eine Broschüre, die die "Zehn vorrangigen Gesundheitsziele NRW" und die Entschließungen der Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen hierzu enthält, wurde nun fertiggestellt und kann unter folgender Adresse bezogen werden: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NW, 40190 Düsseldorf, Tel.: 0211/8 37 03, Fax: 0211/837 - 32 39 (Az.: V A 1 - 0010.8).

Az.: III/2 525

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