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StGB NRW-Mitteilung 68/1996 vom 05.02.1996

Gespräch mit Ministerin Behler

Am 10. Januar 1996 fand auf Einladung der Ministerin für Schule und Weiterbildung ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. Gesprächsthemen waren die Denkschrift der Bildungskommission, Fragen der Schulaufsicht/Kienbaum-Gutachten II, Grundschule von acht bis eins, Sicherung des Unterrichtsbedarfs bis zum Jahre 2000 sowie das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Zur Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" hob die Ministerin hervor, daß eine möglichst breite Stellungnahme von allen Seiten angestrebt sei. Nur so könne eine sachgerechte Basis zur erfolgreichen Umsetzung der Denkschrift geschaffen werden. Möglichst vermieden werden müsse das Stellen wechselseitiger Forderungen. Hinsichtlich der auch schon im Kienbaum-Gutachen II angesprochenen Budgetierung sei sie an einer möglichst großen Transparenz und einer sauberen Kostenermittlung interessiert.

Die kommunalen Spitzenverbände sahen hinsichtlich der Umsetzung der Denkschrift Grenzen, die sich aus Sicht der Kommunen als Schulträger schon wegen der desolaten Finanzsituation ergeben würden. Insoweit müsse man auch bei der Diskussion über die Denkschrift trotz der in der Bestandsanalyse vielfach zutreffenden Beschreibung die Frage nach dem finanziell Machbaren stellen. Es nütze letztlich nichts, Visionen zu entwickeln, die sich dann nicht umsetzen ließen. Insoweit wäre es in der jetzigen Situation förderlicher gewesen, wenn die Denkschrift auch konkrete Aussagen zu der mit einer Umsetzung hervorgerufenen Kosten enthalten hätte. Andererseits erkannten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an, daß den Schulen und Schulträgern in vielen Fällen auch die Möglichkeit gegeben sei, unterschiedliche Akzente im Hinblick auf eine eigene Schulpolitik zu setzen, die nicht unbedingt mit erhöhten Kosten verbunden seien.

Einigkeit bestand darüber, daß eine entscheidende Frage bei der Umsetzung der Denkschrift die nach einer bestmöglichen Organisation von Schulen in Zusammenarbeit mit den Schulträgern sei. Die Vertreter des NWStGB sprachen sich klar gegen Bestrebungen in der Denkschrift aus, die Schulträgereigenschaft durch Hochzonung von Aufgaben von der gemeindlichen Ebene zu verlagern. Die Aussage in der Denkschrift, wonach "der gesetzliche Rahmen für die Trägerschaft öffentlicher Schulen so gestaltet werden soll, daß auf Gemeindeebene Schulträger sein kann, wer in der Regel ein vollständiges Angebot an Abschlüssen des allgemeinbildenden Schulwesens auf Dauer sichern kann" wurde von den Vertretern des NWStGB als nicht mit den Ergebnissen der Gebietsreform übereinstimmend angesehen. Zudem sei eine von der Denkschrift selbst geforderte ortsnahe Erledigung von Aufgaben durch die jeweiligen Schulträger bei einer Hochzonung von Aufgaben nicht gewährleistet.

Hinsichtlich der im Kienbaum-Gutachten II, aber auch in der Denkschrift angesprochenen stärkeren Regionalisierung bei der Schulentwicklungsplanung äußerten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Bedenken. Bereits heute würden insoweit die rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ohne daß nennenswerte Erfolge erzielt würden. Ob sich hieran zukünftig etwas ändere, sei daher zweifelhaft. Hinsichtlich der übrigen im Kienbaum-Gutachten II gemachten schulträgerrelevanten Vorschläge sprachen sich die Vertreter des NWStGB auf der Grundlage des entsprechenden Präsidiumsbeschlusses dafür aus, die Frage der Verfahrensweise bei der Einrichtung von Sachmittelbudgets für die Schulen als ausschließlich kommunale Aufgabe anzusehen, die einer Vorgabe des Landes nicht zugänglich sei. Den Vorschlag, Grundschulverbünde einzurichten und die bei den Kreisen und kreisfreien Städten bestehenden Schulämter aufzulösen, wiesen sie ebenso wie die Aussagen des Gutachters hinsichtlich der Übertragung der Schulträgerschaft auf die Kreise zurück. Auch der in dem Gutachten gemachte Vorschlag einer schulscharfen Stellenverteilung (Stellenkontingente für die Schulträger) wurde abgelehnt. Damit werde nur die Mangelverwaltung im Bereich der Lehrerversorgung und damit ein erhebliches Konfliktpotential auf die Kommunen übertragen werde.

Zur der "Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht" (Grundschule von acht bis eins) hob die Ministerin das landespolitische Interesse an einer Ermöglichung der Aufsicht für die Kinder hervor. Gleichzeitig betonte sie, daß die Betreuungsangebote am Nachmittag eindeutig zu den kommunalen Aufgaben gehören würden. Gegenwärtig gebe es in NW 546 Gruppen, bei denen Betreuungsangebote durchgeführt würden. Diese würden z.T. durch Elternbeiträge bis zu 250,-- DM mitfinanziert.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die in dem entsprechenden Erlaßentwurf enthaltene Flexibilität der Landesförderung, betonten aber gleichzeitig, daß eine Mitfinanzierung der Kommunen nicht in jedem Fall sichergestellt werden könne. Die Vertreter des NWStGB drängten noch einmal auf ein Verfahren, wonach die gruppenbezogene Landesförderung bei Nichtzustandekommen einer Gruppe an einer Schule derart gestaltet wird, daß eine weitere Gruppe an einer anderen Schule desselben Schulträgers gefördert werden kann. Keinesfalls dürften die Fördermittel in Höhe von 6.000,-- DM pro Schule bei Nichtzustandekommen einer Gruppe verlorengehen. Im übrigen wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände die kooperative und frühzeitige Beteiligung bei der Erstellung des Erlasses "Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht" hervorgehoben.

Zum Thema Verfahren zur Feststellung der sonderpädagogischen Förderbedarfs betonten die Vertreter des Ministeriums, daß ein erstes Konzeptionspapier des Hauses vorliegen würde. Dieses solle in einen Gesetzentwurf des Landtags münden. Selbstverständlich erfolge vorab eine intensive Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Jedenfalls seien Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände, wonach durch eine verstärkte integrative Beschulung der Bestand an Sonderschulen in den Kommunen gefährdet sei, nicht gerechtfertigt. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände begrüßten den verstärkten Ansatz einer integrativen Beschulung, hoben aber hervor, daß damit für die Schulträger ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand verbunden sei. Neben baulichen Veränderungen, die sich je nach Alter und Architektur der betreffenden Schule sehr unterschiedlich darstellten, würden insbesondere Kosten bei der Schülerbeförderung, dem Einsatz von Zivildienstleistenden für die Betreuung sowie für individuelle Lern- und Unterrichtsmittel anfallen. Diese Aufwendungen seien, soweit die der Schulträger übernimmt, nach derzeitiger Rechtslage zum größten Teil nicht refinanzierbar. Hier müsse ein Ausgleich sichergestellt werden.

In einem weiteren Gesprächspunkt wurde das Thema der Schulbauförderung angesprochen. Während sich die Vertreter des Städtetages dafür aussprachen, auch eine Generalsanierung und nicht nur Neubauten zu fördern, wiesen die Vertreter des LKT und NWStGB darauf hin, daß eine Ausweitung der Förderkulisse nicht unbedingt mit mehr Fördermitteln verbunden sei. Insofern müsse bei älteren Schulen und deren Sanierung verstärkt auf bestehende Töpfe (Denkmalförderung, Städtebauförderung) zurückgegriffen werden.

Der letzte in dem Gespräch angesprochene Gesichtspunkt betraf den verstärkten Einsatz von Computern und Telekom-Einrichtungen im Schulbereich. Ministerin Behler ging auf die entsprechende Ankündigung des Wirtschaftsministers ein und betonte, daß das Land in engem Zusammenwirken mit der Telekom zunächst im Rahmen von Pilotprojekten Fördermittel für Schulen zur Verfügung stellen wolle. Vorteilhaft sei es, daß durch eine breite Beschaffung eine preiswerte Zurverfügungstellung insbesondere der Hardware ermöglicht werde. Allerdings verstehe sich der Beitrag des Landes (Zuschuß) als Anreiz für eine landespolitisch interessante Entwicklung. Ansonsten sei die Ausstattung der Schule nach wie vor Sache des Schulträgers. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wiesen in der Diskussion auf eine frühzeitige Einbindung der Schulträger hin. Hierdurch könnten insbesondere erforderliche Schnittstellen, z.B. mit dem Verwaltungsrechner des Schulträgers, kompatibel mit den neuen Technologien in der Schule gemacht werden.

Abschließend vereinbarten die Gesprächsteilnehmer, die Gespräche fortzusetzen.

Az.: II

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