Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 535/2012 vom 26.09.2012

Gespräch mit Minister Altmaier zur Wertstofftonne

In einem kurzfristig anberaumten Gespräch zwischen Bundesumweltminister Altmaier und den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene am 11. September 2012 in Berlin wurden die jeweiligen Positionen zu der von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode geplanten Einführung der Wertstofftonne ausgetauscht.

1. Initiative von Bundesumweltminister Altmaier

Bundesumweltminister Altmaier betonte zu Beginn des Gesprächs die aus dem Koalitionsvertrag noch umzusetzende Forderung, in dieser Legislaturperiode eine einheitliche Wertstofftonne einzuführen. Er sei sich bewusst, dass hiermit nicht zuletzt angesichts der Abgrenzung zwischen öffentlich-kommunaler und privater Verantwortung für ihn und sein Haus eine „gefahrgeneigte Arbeit“ verbunden sei. Dennoch wolle er das Gesetzgebungsverfahren trotz des ambitionierten Zeitrahmens in der noch verbleibenden Legislaturperiode zum Erfolg führen. Zu diesem Zweck habe sein Haus im Juli 2012  ein Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung vorgelegt, das in einem dialogorientierten Verfahren, insbesondere unter Einbeziehung einer Online-Bürgerbeteiligung, eine gemeinsame Linie auch in der gesamten Politik herbeiführen solle.

2. Wesentliche Gesprächsinhalte

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene betonten, dass sie das Grundsatzziel der einheitlichen Wertstofftone unterstützen. Hierzu gehöre es, die „Gelbe Tonne“ nicht nur für Verpackungsabfälle der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Vielmehr sollten in diese auch alle Leichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen sowie sonstige Haushaltsabfälle, die überwiegend aus Kunststoffen und Metallen bestehen (Bsp.: Bratpfanne oder Plastikente), also die sog. stoffgleichen Nichtverpackungen, eingehen. Damit werde ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Recycling aller wertvollen Stoffe gefördert. Hier gebe es bereits viele Modellversuche und Pilotprojekte auf kommunaler Ebene.

Die Vertreter der Kommunen betonten zudem, dass sie die in dem Thesenpapier des BMU vom Juli dieses Jahres zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung dargelegten Ziele unterstützen. Hierzu gehöre insbesondere die Haushaltsnähe und Flächendeckung, der Wettbewerb, die Produktverantwortung als tragendes Prinzip, die Transparenz für alle Beteiligten, die Gewährleistung hoher ökologischer Anforderungen sowie die Bürgerfreundlichkeit und die Kosteneffizienz.

Bei der konkreten Diskussion um die Ausgestaltung einer fortentwickelten Wertstofferfassung betonten die kommunalen Spitzenverbände aber nachdrücklich, dass ein Abfallentsorgungssystem nicht aus Berlin zentral gesteuert, sondern nur vor Ort lokal entwickelt werden könne. Hier lehre die Erfahrung in der Vergangenheit mit den dualen Systemen, dass die Trennung zwischen der kommunalen Entsorgungszuständigkeit einerseits und der privaten Organisationsverantwortung andererseits permanent zu vielfältigen (Schnittstellen-)Problemen führen würde.

Beispiele seien die schwierige Koordination der Kommunen mit den Systembetreibern sowie die durch die Systembetreiber vorgenommene und intransparente Vergabe von Erfassungsdienstleistungen. Diese fördere im Ergebnis eine Oligopolbildung in der Entsorgungswirtschaft zu Lasten kleinerer und mittelgroßer privater Entsorgungsunternehmen sowie auch zu Lasten leistungsfähiger kommunaler Unternehmen.

Die kommunalen Spitzenverbände forderten daher eine kommunale Steuerungsverantwortung bei der Erfassung (Sammlung) der kommunalen Wertstofftonne. Nur wenn die Kommunen die Erfassung in eigener Verantwortung wahrnehmen, werde Kostentransparenz und —stabilität gewahrt. Zudem werde durch die Bindung der Kommunen an das (VOL-)Vergaberecht ein mittelstandsfreundlicher und auch rechtlich überprüfbarer Wettbewerb durchgeführt. Bei diesem würden die privaten Entsorgungsunternehmen als wesentlicher und unverzichtbarer Partner der Kommunen eingebunden.

Weitergehend forderten die kommunalen Spitzenverbände, dass Stoffströme aus Privathaushalten uneingeschränkt im Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorger bleiben müssten. Dies ergebe sich schon daraus, dass schon heute bei Fehlern im Rahmen der Entsorgung des Verpackungsabfalls nicht die hierfür verantwortlichen dualen Systeme, sondern die Kommune als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger von den Bürgern angesprochen würde.

Die kommunalen Spitzenverbände machten gegenüber Bundesminister Altmaier klar, dass die von ihnen geforderte kommunale Steuerungsverantwortung bei der Erfassung der  Wertstofftonne eine Neuordnung der Verpackungsverordnung bedinge. Die grundsätzliche Produkt- und Herstellerverantwortung sowie auch die Finanzierung durch die dualen Systeme müsse hierbei aber beibehalten werden.

Bundesumweltminister Altmaier kündigte abschließend an, dass er die von den kommunalen Spitzenverbänden eingebrachten Positionen auch mit der Privatwirtschaft erörtern werde.

Az.: II/2 31-02 qu-ko

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