Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 169/2014 vom 06.02.2014

Gesetzliche Förderung von Elektroautos

Der Bund will die Förderung von Elektroautos durch Privilegien für Fahrer von Elektroautos beim Parken und bei der Nutzung von Sonderfahrspuren regeln. Der Bundesrat hat bereits im Dezember ein Gesetz mit derselben Zielrichtung beschlossen. Die Privilegien sollen als Nutzervorteile zum Kauf von Elektroautos anregen. 

Aus Sicht kommunaler Verkehrspolitik ist die Einräumung von Nutzungsvorteilen im gegenwärtigen Stadium unproblematisch. Derzeit sind ca. 6.400 Elektroautos zugelassen. In Abhängigkeit der zukünftigen Zulassungszahlen könnten die Nutzungsvorteile im Gesetz befristet werden. Das gibt die Möglichkeit zu prüfen, ob die eingeräumten Nutzungsvorteile unschädlich für den öffentlichen Verkehrsfluss sind und welchen Beitrag neue Verkehrskonzepte für die Mobilität in Städten und Gemeinden leisten können.

Az.: III/1 154-50

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