Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 60/1998 vom 05.02.1998

Gesetzgebung im Bereich des Kindschaftsrechts

Der Deutsche Bundestag hat am 25.09.1997 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsreformgesetz-KindRG), das Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) sowie das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz-ErbGleichG) beschlossen. Diese Gesetze treten am 01.07.1998 in Kraft.

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammengefaßt, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Die Reform des Kindschaftsrechts erstreckt sich auf alle vorstehend genannten Bereiche mit Ausnahme des Unterhaltsrechts. Das Unterhaltsrecht soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren reformiert werden.

Durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder werden die Sondervorschriften für das Erbrecht nichtehelicher Kinder beseitigt und nichteheliche Kinder auch in diesem Rechtsbereich den ehelichen gleichgestellt.

Das Beistandschaftsgesetz schafft die bisher für nichteheliche Kinder kraft Gesetzes eintretende Amtspflegschaft des Jugendamtes ab und gibt allen alleinsorgenden Elternteilen die Möglichkeit, künftig auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre über die wichtigsten Neuregelungen des Kindschaftsrechts herausgegeben, die einen ersten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen des Kindschaftsrechts gibt. Die Broschüre kann auf Anfrage kostenlos beim Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 53170 Bonn, bezogen werden.

Az.: III/2-737

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