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StGB NRW-Mitteilung 654/2001 vom 05.11.2001

Gesetzentwurf zur Versorgungsreform 2001

Am 19. September 2001 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 verabschiedet. Damit liegt jetzt der vollständige Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung vor. Eine wesentliche Veränderung gegenüber den Referentenentwürfen ist die leichte Erhöhung des neuen Höchstversorgungssatzes von ursprünglich vorgesehenen 71,25 % auf 71,75%.

Das Gesetz soll zeitgleich mit der Rentenreform zum 1. Januar 2002 in Kraft treten! Dafür ist folgender Beratungsablauf vorgesehen: Nach Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundestag im Oktober sollen in den beiden Sitzungswochen Anfang November die Beratungen des Innenausschusses stattfinden. Für Ende November ist die zweite Lesung im Bundestag vorgesehen. Der Bundesrat soll am 20. Dezember zustimmen.

Az.: I/1 043-20-0

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