Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 473/1996 vom 20.09.1996

Gesetzentwurf zur Neuordnung der Energiewirtschaft

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Deutschen Bundestag einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft (EnergieG) - BT-Drs. 13/5352 - eingebracht. Das bestehende Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1995, das nach Auffassung der Fraktion den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, soll durch ein Energiegesetz abgelöst werden, dessen Leitziel maßgeblich der Umwelt- und Klimaschutz ist. Eckpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind folgende Aspekte:

- Energietransport: gleichen Zugang zum Netz für jeden Wettbewerber garantieren,

- Energieeinsparung vor Energieverbrauch,

- Wettbewerb bei der Stromerzeugung einführen,

- Einstieg in das Solarzeitalter fördern und

- dezentrale Strukturen stärken.

Der Gesetzentwurf führt demzufolge den Wettbewerb in den Bereich der Elektrizitätserzeugung und -versorgung ein, damit Überkapazitäten jenseits der energiewirtschaftlich notwendigen Spitzenlastreserven zum Risikokapital werden, und will damit neuen Wettbewerbern eine faire Marktchance geben. Die drei Bereiche Erzeugung, Übertragung und Versorgung werden entflochten und das Übertragungsnetz in die Hände unabhängiger Netzbetreiber gegeben. Ein neu zu gründender öffentlicher Strom-Großhandelsmarkt (Strompool) sorgt für die Wettbewerbsgleichheit aller Marktteilnehmer. Der Strompool ist einziger Vertragspartner der Erzeuger und einziger Lieferant der Weiterverteiler und Großkunden. Der Strompreis bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Anhand von ökologischen Kriterien werden umweltfreundliche Energieträger bevorzugt. Strom aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplung wird vorrangig abgenommen und kostendeckend vergütet, bis sie einen substantiellen Marktanteil erreicht haben.

Auf der Versorgungsebene werden Konzessionsgebiete ausgeschrieben. Dabei werden die Gemeinden als Träger der Energieversorgung herausgestellt, die diese Aufgabe im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge erfüllen. Gebietskörperschaften und Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen der integrierten Ressourcenplanung durchzuführen. Nach der Entflechtung haben Unternehmen auf der Versorgungsebene ein Interesse daran, die nachgefragte Dienstleistung mit so wenig Strom wie möglich zu erfüllen. Dadurch soll ein Wettbewerb um die besten Energieeinsparkonzepte entstehen, und das Energiesparen zum Gewinnprinzip gemacht werden.

Der Wettbewerb wird nach Auffassung der Fraktion zur Gründung neuer Unternehmen beitragen, vor allem im Anlagenbau und in den Bereichen Bau, Elektronik, Wärmedämmung. Insbesondere im mittelständischen Bereich werden viele neue zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen. Begleitend werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verbot ausschließlicher Demarkations- und Verbundverträge, Aufrechterhaltung ausschließlicher Konzessionsverträge), das Stromeinspeisungsgesetz (insbesondere differenzierende Erhöhung der Vergütungssätze) und das Bundesimmissionsschutzgesetz in wichtigen Punkten geändert sowie das Energiewirtschaftsgesetz aufgehoben.

Az.: V/2-811-00

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