Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 397/1999 vom 20.06.1999

Gesetzentwurf über die Berufe in der Altenpflege

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Mai 1999 die Absicht der Bundesregierung, die Altenpflegeausbildung bundeseinheitlich in einem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege zu regeln, begrüßt. Mit dem Gesetzesvorhaben soll dem dringenden sozial-, gesundheits- und bildungspolitischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Altenpflege zu einem bundeseinheitlichen Pflegeberuf Rechnung getragen werden.

Neben diversen klarstellenden und systematischen Änderungen soll nach dem Beschluß des Bundesrates (Drucksache 162/99 [Beschluß]) u. a. eine Öffnungsklausel eingefügt werden, die es den Ländern ermöglichen soll, in der Zukunft neue Wege für die Ausbildung in den Altenpflegeberufen zu erproben. Durch eine weitere Änderung soll klargestellt werden, daß das Ausbildungsverhältnis in Vollzeitform auch dann 3 Jahre dauert, wenn die staatliche Prüfung vor Ablauf der 3 Jahre abgelegt wird. Die insoweit vorgeschlagene neue Formulierung entspricht der einschlägigen Regelung im Krankenpflegegesetz.

Darüber hinaus hat sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen, Verkürzungen der Ausbildung auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zuzulassen.

Die Geschäftsstelle wird über das weitere Verfahren berichten.

Az.: III/2 874

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