Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 391/2009 vom 09.07.2009

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht

Der Bundestag hat am 2. Juli das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen. Erfreulicherweise ist es bei den fachlichen Anforderungen an Mitglieder von Kontrollgremien bei Finanz- und Versicherungsinstituten zu Erleichterungen gekommen. Dafür hatten sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene im Vorfeld der Beschlussfassung eingesetzt.

In den maßgeblichen §§ 36 Abs. 3 Kreditwesengesetz bzw. 7a Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz heißt es nun, dass die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (...) die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung der Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde haben müssen. Nach der Gesetzesbegründung kann diese Sachkunde auch durch eine berufsbezogene Weiterbildung erworben werden.

Die Regelungen entfalten im kommunalen Bereich Relevanz bei der Besetzung von Verwaltungsräten von Sparkassen bzw. den Aufsichtsräten der Kommunalversicherer mit Kommunalpolitikern.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich deshalb gegen den ursprünglichen Ansatz im Gesetzgebungsverfahren gewandt, dass nur fachlich geeignete Personen Mitglieder entsprechender Kontrollgremien sein können. Diese fachliche Eignung sollte nach dem ursprünglichen Entwurf nur bei denjenigen Personen vorliegen, die bereits in leitender Funktion bei einem Finanzinstitut oder in einer entsprechend verantwortlichen leitenden Tätigkeit in einer anderen Branche tätig waren. Der DStGB hatte in diesem Zusammenhang argumentiert, dass diese Anforderungen nicht den spezifischen Überwachungsfunktionen, die kommunale Kontrollratsmitglieder bei Sparkassen bzw. bei den Kommunalversicherern erfüllen, entsprechen.

Die jetzt erreichten Änderungen sind aus unserer Sicht ein annehmbarer Kompromiss, insbesondere wenn ein entsprechendes Fortbildungsangebot für Kommunalpolitiker existiert bzw. geschaffen wird. Im Bereich der Sparkassen existieren auf Ebene der Länder bzw. Regionen bei den Sparkassen-Regionalverbänden bereits entsprechende Angebote, um die entsprechenden Qualifizierungsvorgaben der Sparkassengesetze zu erfüllen.

Der Gesetzestext ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Sparkassen“ abrufbar.

Az.: IV/1 961-00

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