Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 482/2023 vom 10.07.2023

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verkündet

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften ist am 06.07.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 176) verkündet worden.

Das Gesetz, über das die Geschäftsstelle zuletzt mit Schnellbrief Nr. 197/2023 vom 21.06.2023 berichtet hatte, beinhaltet neben Änderungen des Bauleitplanverfahrens im Hinblick auf die Digitalisierung und Beschleunigung bei Entwurfsänderungen sowie der Verkürzung der Genehmigungsfrist von Flächennutzungsplänen und nicht aus Flächennutzungsplänen entwickelten Bebauungsplänen auch eine Wiederaufbauklausel, mit der Länder im Katastrophenfall Wiederaufbaugebiete definieren können, in denen bestimmte Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Zudem wurden verschiedene Änderungen in BauGB und BauNVO betreffend den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgenommen und die Sonderregelungen zur Unterbringung von Geflüchteten in § 246 BauGB um drei Jahre verlängert.

Das Gesetz ist in seinen wesentlichen Teilen am 07.07.2023 in Kraft getreten.

Az.: 20.1.1.1-008/003

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