Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 165/2017 vom 07.02.2017

Gesetz zur Novelle der Konzessionsvergabe im Energiebereich in Kraft

Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung ist am 02.02.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I, S. 130) verkündet worden. Die Änderungen sind gemäß Art. 3 des Gesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und gelten somit seit dem 03.02.2017.

Mit der Novellierung der § 46 ff. EnWG wird das Verfahren zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen auf eine deutlich veränderte Rechtsgrundlage gestellt (siehe auch Schnellbrief Nr. 352/2016 vom 14.12.2016 für StGB NRW-Mitgliedskommunen). Städte- und Gemeinden müssen sich mit den Gesetzesänderungen vertraut machen, um laufende bzw. zukünftige Konzessionsverfahren rechtssicher durchzuführen. Zu nennen sind hier insbesondere die gesetzlichen Neuerungen zu Rügeobliegenheit und Präklusion innerhalb des Verfahrens sowie die Präzisierungen bei den Auswahlkriterien.

In diesem Zusammenhang sei auf die energiewirtschaftliche Tagung des StGB NRW für StGB NRW-Mitgliedskommunen am 9. März 2017  aufmerksam gemacht, zu der mit Schnellbrief Nr. 19/2017 vom 23.01.2017 eingeladen worden ist. Dort werden die Änderungen und ihre Rechtsfolgen für die Praxis vorgestellt Die Anmeldefrist für die Veranstaltung wurde bis zum 24.02.2017 verlängert.

Az.: 28.6.6-001/001 we

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